
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Abschnitt 1.3 – 1.3 Weitere verbindliche Gesetze, Verordnungen und Regelungen
Neben den oben erwähnten Rechtsquellen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die in der Bauplanung einer WfbM berücksichtigt und angewendet werden müssen. Dies sind beispielsweise folgende Gesetze, Verordnungen und Regelungen:
Staatliches Recht
Gesetze
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Bundesteilhabegesetz (BTHG), Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Verordnungen
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Werkstättenverordnung (WVO)
Technische Regeln
Technische Regeln zu Arbeitsstätten (ASR), Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)
Vorschriften und Regelwerk der Unfallversicherungsträger
Unfallverhütungsvorschriften:
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",
DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz:
DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr",
DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"
DGUV Regel 110-003 "Branchenregel Küchenbetriebe"
Informationen:
DGUV Information 201-056 "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern",
DGUV Information 215-111 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil I: Grundlagen",
DGUV Information 215-112 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil II: Grundsätzliche Anforderungen",
DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung"
Regelungen privater Organisationen
Die Regeln insbesondere der folgenden privaten Organisationen gelten als "allgemein anerkannte Regeln der Technik":
DIN | Deutsches Institut für Normung |
VDE | Verband der Elektrotechnik |
VDI | Verein Deutscher Ingenieure |
DVGW | Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches |
DIN-Normen können von den Bundesländern als Technische Baubestimmungen eingeführt werden, Technische Baubestimmungen sind dann allgemein verbindlich.
Die VDE-Bestimmungen stellen ebenso wie DIN-Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik dar, die den derzeitigen Sicherheitsstandard repräsentieren. Sollte der Bauherr oder Betreiber von den VDE-Bestimmungen oder DIN-Normen abweichen, muss er den Nachweis erbringen, dass seine Methode die gleiche Sicherheit bietet.