DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 1.3 - 1.3 Weitere verbindliche Gesetze, Verordnungen und Regelungen

Neben den oben erwähnten Rechtsquellen gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die in der Bauplanung einer WfbM berücksichtigt und angewendet werden müssen. Dies sind beispielsweise folgende Gesetze, Verordnungen und Regelungen:

Staatliches Recht

Gesetze

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Bundesteilhabegesetz (BTHG), Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Verordnungen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Werkstättenverordnung (WVO)

Technische Regeln

Technische Regeln zu Arbeitsstätten (ASR), Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)

Vorschriften und Regelwerk der Unfallversicherungsträger

Unfallverhütungsvorschriften:

DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention",

DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz:

DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr",

DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"

DGUV Regel 110-003 "Branchenregel Küchenbetriebe"

Informationen:

DGUV Information 201-056 "Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern",

DGUV Information 215-111 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil I: Grundlagen",

DGUV Information 215-112 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil II: Grundsätzliche Anforderungen",

DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung"

Regelungen privater Organisationen

Die Regeln insbesondere der folgenden privaten Organisationen gelten als "allgemein anerkannte Regeln der Technik":

DINDeutsches Institut für Normung
VDEVerband der Elektrotechnik
VDIVerein Deutscher Ingenieure
DVGWDeutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches

DIN-Normen können von den Bundesländern als Technische Baubestimmungen eingeführt werden, Technische Baubestimmungen sind dann allgemein verbindlich.

Die VDE-Bestimmungen stellen ebenso wie DIN-Normen allgemein anerkannte Regeln der Technik dar, die den derzeitigen Sicherheitsstandard repräsentieren. Sollte der Bauherr oder Betreiber von den VDE-Bestimmungen oder DIN-Normen abweichen, muss er den Nachweis erbringen, dass seine Methode die gleiche Sicherheit bietet.