DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 8.4 - 8.4 Lüftungsanlagen

Technische Lüftung kann erforderlich sein, wenn eine freie Lüftung nicht ausreichend ist, z. B.:

  • bei innenliegenden Räumen oder Räumen, deren Fenster nicht geöffnet werden dürfen o. können.

  • in Räumen mit hohen Wärme-, Feuchte- bzw. Staubbelastungen.

  • durch umliegende Bebauung.

Dabei kann es in WfbM zu Problemen mit Zugluft, mit zu hohen und zu niedrigen Raumtemperaturen, mit unzureichendem Wärmeaustausch innerhalb von Räumen und mit zu niedriger oder zu hoher Luftfeuchte kommen.

Folgende Fragen sollten bei der Planung beachtet werden:

  • Sind Lüftungsanlagen aufgrund von Abmessungen, Lage und Nutzung der Räume erforderlich?

  • Welche technischen Anforderungen sind an die Lüftungsanlage zu stellen?

  • Ist eine Lüftungszentrale erforderlich, wie soll sie gestaltet werden?

Für mit Lüftungsanlagen gelüftete Räume ist eine gute Durchlüftung des gesamten Raumes wichtig, am besten durch eine raumdiagonale Luftströmung (Zuluft im Decken- und Abluft im unteren Wandbereich). Bei ausschließlich deckengestützter Lüftung ist darauf zu achten, dass Lüftungskurzschlüsse vermieden werden.

Tabelle 8.3
Mindestquerschnitte für Lüftungsöffnungen

Einseitige LüftungQuerlüftung
ToilettenräumeMindestquerschnitt für Lüftungsöffnungen:
m2/Toilette 0,170,10
m2/Urinal 0,100,06
WaschräumeMindestquerschnitt für Lüftungsöffnungen in m2/m2 Grundfläche 0,040,024
UmkleideräumeMindestquerschnitt für Lüftungsöffnungen in m2/m2 Grundfläche 0,020,012