
Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (DGUV Information 207-028)
Abschnitt 8.4 – 8.4 Lüftungsanlagen
Technische Lüftung kann erforderlich sein, wenn eine freie Lüftung nicht ausreichend ist, z. B.:
bei innenliegenden Räumen oder Räumen, deren Fenster nicht geöffnet werden dürfen o. können.
in Räumen mit hohen Wärme-, Feuchte- bzw. Staubbelastungen.
durch umliegende Bebauung.
Dabei kann es in WfbM zu Problemen mit Zugluft, mit zu hohen und zu niedrigen Raumtemperaturen, mit unzureichendem Wärmeaustausch innerhalb von Räumen und mit zu niedriger oder zu hoher Luftfeuchte kommen.
Folgende Fragen sollten bei der Planung beachtet werden:
Sind Lüftungsanlagen aufgrund von Abmessungen, Lage und Nutzung der Räume erforderlich?
Welche technischen Anforderungen sind an die Lüftungsanlage zu stellen?
Ist eine Lüftungszentrale erforderlich, wie soll sie gestaltet werden?
Für mit Lüftungsanlagen gelüftete Räume ist eine gute Durchlüftung des gesamten Raumes wichtig, am besten durch eine raumdiagonale Luftströmung (Zuluft im Decken- und Abluft im unteren Wandbereich). Bei ausschließlich deckengestützter Lüftung ist darauf zu achten, dass Lüftungskurzschlüsse vermieden werden.
Tabelle 8.3
Mindestquerschnitte für Lüftungsöffnungen
Einseitige Lüftung | Querlüftung | ||
Toilettenräume | Mindestquerschnitt für Lüftungsöffnungen: | ||
m2/Toilette | 0,17 | 0,10 | |
m2/Urinal | 0,10 | 0,06 | |
Waschräume | Mindestquerschnitt für Lüftungsöffnungen in m2/m2 Grundfläche | 0,04 | 0,024 |
Umkleideräume | Mindestquerschnitt für Lüftungsöffnungen in m2/m2 Grundfläche | 0,02 | 0,012 |