Abschnitt 3.2 - 3.2 Psychische Belastung
Bezogen auf die Mensch-Arbeitsmittel-Schnittstelle in Verbindung mit den Transportsystemen können die in der folgenden Tabelle aufgeführten psychischen Belastungsfaktoren relevant sein.
Tabelle 1 Mögliche psychische Belastung
Mögliche psychische Belastung | |
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Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe | Eingeschränkte Handlungsspielräume durch ständige Wiederholung gleichartiger Arbeitsabläufe beim Be- und Entladen |
Verantwortlichkeiten sind nicht eindeutig geklärt, z. B. bei Störungen oder Schäden an den Routenzügen | |
Unzureichende Qualifikation durch fehlende oder falsche Unterweisung über den Umgang mit Routenzügen | |
Mensch-Maschinen-Schnittstelle | Gebrauchstaugliche Schnittstellengestaltung, Dialogprinzipien Nummer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bezieht sich auf die Schnittstellengestaltung/Softwareergonomie (vgl. auch "gute arbeit", Ausgabe 7-8, 2017) und ist im Zusammenspiel mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Inbetriebnahme des Arbeitsmittels erst nach Gefährdungsbeurteilung - die dann die Vorgabe der ArbStättV zu berücksichtigen hat) zu sehen. Zwei wesentliche Schriften konkretisieren die Anforderungen - u. a. durch die benannten Dialogprinzipien:
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Arbeitsumgebung | Psychischer Faktor Lärm, z. B. aufgrund der akustischen Warnsignale |
Weitere psychische Faktoren wie schlechte Beleuchtung, schlechte klimatische Bedingungen | |
Arbeitsumgebung/Arbeitsablauf | Zu schnelle oder zu langsame Takte in denen die Routenzüge an- und abfahren |
Störungsbedingte Ausfälle der Systeme | |
Soziale Beziehungen | Streitigkeiten aufgrund von Systemausfällen, etwa zwischen Instandhaltungs- und Montageteams |
Angst vor Arbeitsplatzverlust aufgrund der Automatisierung von Logistikprozessen, Stichwort "Low Cost Flurförderzeuge" |