DGUV Information 208-035 - Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen ...

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen
Abschnitt 7, 7 Arbeitsmittel bestimmungsgemäß benutzen
Abschnitt 7
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Titel: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 7 – 7 Arbeitsmittel bestimmungsgemäß benutzen

Werden Arbeitsmittel ...

Hersteller geben in Betriebsanleitungen Hinweise zum richtigen Umgang mit ihren Produkten. Arbeitgeber legen in Betriebsanweisungen fest, wie, wo und von wem Arbeitsmittel im Betrieb benutzt werden dürfen. Mögliche Gefährdungen werden benannt und beurteilt, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten werden festgelegt.

string Das gute Beispiel
Die bestimmungsgemäße Beladung des Fahrzeuges und das Sichern der Ladung gewährleisten die Fahrstabilität - auch in schwierigen Fahrsituationen.
string

... bestimmungsgemäß benutzt?

string Was ist wichtig?
  • Das Arbeitsmittel ist für die zu verrichtende Tätigkeit (Anzahl der Sendungen, Größe und Gewicht der Sendungen, Größe und Topographie des Zustellbezirks) am besten geeignet.

  • Die Beschäftigten werden anhand der Betriebsanweisung an dem Transportmittel eingewiesen, kennen die Beladungsgrenze und sind mit Hilfe einer Checkliste in der Lage, sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen.

  • Der technische Zustand des Transportmittels wird regelmäßig überprüft.

  • Defekte Arbeitsmittel dürfen nicht verwendet werden.

  • Die Reparatur und/oder die Ersatzbestellung von Arbeitsmitteln funktioniert.