Abschnitt 3 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Titel: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung
Abschnitt 3 – 3 Einarbeiten der Beschäftigten
Einarbeiten der Beschäftigten in die Arbeitsaufgabe ...
Das gute Beispiel
Harry Neumann hat Erfahrung im Kurierdienst. In seinem neuen Betrieb ist jedoch manches anders als an seinem vorherigen Arbeitsplatz. Das neue Fahrzeug ist viel größer als das bisherige. Außerdem hat es ein Automatik-Getriebe. Da war es gut, dass am ersten Arbeitstag auf dem Betriebshof mit dem Fahrzeug geübt werden konnte. Ein Trainer hatte Tipps für den Umgang mit dem Automatikgetriebe und für das Rückwärtsfahren.
Vormachen und dann unter Anleitung nachmachen - da bekommt man schnell heraus, wie es richtig geht und gewinnt mehr Sicherheit bei allen Handgriffen.
... schafft Aufmerksamkeit und gibt Sicherheit!
Was ist wichtig?
Die Beschäftigten lernen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit den richtigen Umgang mit dem benötigten Arbeitsmittel (z. B. Zustellfahrrad) und mit der Schutzausrüstung.
In der Praxis hat sich bewährt, dass dem Betriebsneuling eine erfahrene Kollegin oder ein erfahrener Kollege als Ansprechperson während des Einarbeitens zur Seite steht.
Unterweisungen werden direkt am Arbeitsplatz oder Arbeitsmittel durchgeführt.
Betriebsneulinge erhalten Informationen zur Ansprechperson in Fragen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, z. B. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer/Ersthelferin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/Betriebsärztin, Betriebsrat.