
Abschnitt 2
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Abschnitt 2 – 2 Begriffsbestimmungen
Unternehmen verwenden zum Teil unterschiedliche Begriffe für gleichartige Sachverhalte und ähnliche Gegenstände. In dieser Information werden Begriffe wie folgt verwendet:
Sendungen
Pakete, Päckchen, Briefe, Bücher, Kataloge, Pressepost, Postkarten, Telegramme, Zeitschriften, Wurfsendungen, Prospekte und Stückgut
Zustellen
Ausliefern von Sendungen, die an private wie auch an gewerbliche Empfänger bzw. Empfängerinnen adressiert sind und Verteilen von Werbesendungen.
Ablagestellen
Räume, Behälter oder Einrichtungen zum vorübergehenden Lagern von Sendungen am Zustellweg.
