DGUV Information 208-035 - Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen ...

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Abschnitt 2, 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Titel: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (DGUV Information 208-035)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 208-035
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2 – 2 Begriffsbestimmungen

Unternehmen verwenden zum Teil unterschiedliche Begriffe für gleichartige Sachverhalte und ähnliche Gegenstände. In dieser Information werden Begriffe wie folgt verwendet:

  • Sendungen

    Pakete, Päckchen, Briefe, Bücher, Kataloge, Pressepost, Postkarten, Telegramme, Zeitschriften, Wurfsendungen, Prospekte und Stückgut

  • Zustellen

    Ausliefern von Sendungen, die an private wie auch an gewerbliche Empfänger bzw. Empfängerinnen adressiert sind und Verteilen von Werbesendungen.

  • Ablagestellen

    Räume, Behälter oder Einrichtungen zum vorübergehenden Lagern von Sendungen am Zustellweg.

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