Abschnitt 11.4 - 11.4 Instabiles und unbekanntes Gelände
Unabhängig von den oben angeführten Geländetypen gibt es weitere Bereiche mit hohem Gefährdungspotenzial. Beispiele sind:
Ehemalige innerdeutsche Grenze (Minengefahr)
Aktives und ehemaliges Militärgelände
Bergbau/Tiefbau/Tagebau/Kavernen
Lagerstätten mit Munition
Firmengelände
Karstgebiete
In Bereichen mit unklarer Gefährdungslage ist eine Informationsbeschaffung bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer, dem Betreiber oder der Bergbehörde unumgänglich. Hier ist es besonders wichtig, individuelle Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.
Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
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