DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 10.3 - 10.3 Inseln

Auf einigen Inseln an der deutschen Küste ist die Mitnahme von Messfahrzeugen nicht erlaubt. Beim Transport von Messutensilien, z. B. mit Handkarren, ist darauf zu achten, dass die zusätzliche Belastung auf ein Minimum beschränkt wird. Bei sehr langen Einsatzzeiten sorgt PSA mit geringem Eigengewicht für Entlastung. Auf Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Inseln für Messfahrzeuge sollte hingewirkt werden.