DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Andere Bereiche

Nivellements in anderen Bereichen, z. B. Baustellen, unterscheiden sich in den möglichen Gefährdungen nicht grundsätzlich von den übrigen vermessungstechnischen Arbeiten in diesen Bereichen. Neben der Absprache mit dem oder der Verantwortlichen vor Ort ist eine Gefährdungsbeurteilung der örtlichen Situation Grundlage für die sichere Durchführung der jeweiligen Tätigkeit.

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
  • Arbeitsschutzgesetz, § 3

  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", § 3

  • DGUV Information 212-016 "Warnkleidung"

  • Regelpläne aus den RSA