DGUV Information 201-060 - Vermessungsarbeiten

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Abschnitt 2.8 - 2.8 Ergonomie

Vermessungsarbeiten sind zum Teil mit einer manuellen Handhabung von Lasten (z. B. Grenzsteine, Rover, Be- und Entladen von Fahrzeugen) verbunden. Stellt die Bewegung dieser Last durch Körperkraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen, aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit (insbesondere der Lendenwirbelsäule) dar, findet die Lastenhandhabungsverordnung Anwendung.

Diese sieht vor, dass der Arbeitgeber geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Vermeidung dieser Gefährdungen führen. Können manuelle Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, ist der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die belastenden Tätigkeiten durchzuführen.

Mögliche Hilfsmittel zur Verbesserung der ergonomischen Bedingungen bei manuellen Tätigkeiten mit Vermessungsinstrumenten können personengebundene Tragehilfen sein

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Abb. 9
Rucksackgurte als ergonomische Tragehilfe für Gerätekoffer

(z. B. Schulterpolster für Stative, Rucksackgurte für Gerätekoffer). Außerdem können Betongrenzsteine möglicherweise durch leichtere Recyclinggrenzsteine, Kunststoffsteine, Schlagmarken oder Bolzen ersetzt werden. Zudem sollten vorrangig ergonomische Schaufeln und Spaten mit ausreichend langen Stielen und Erdlochausheber zur Verfügung gestellt werden. Hilfreich zur Verbesserung der ergonomischen Bedingungen sind auch Abstellmöglichkeiten für Laptops während der Messung, z. B. Feldtische.

Arbeitsabläufe sollten außerdem so gestaltet werden, dass längerfristiges Heben, Tragen oder Ziehen schwerer Lasten vermieden wird. So sollten z. B. Arbeiten mit schweren Lasten nicht von einer einzelnen Person durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

  • Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.2 "Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System"

  • DGUV Information 208-033 "Belastungen für Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"

  • DGUV Information 208-052 "Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützgurte"