Abschnitt 2.2 - 2.2 Was für die Branche gilt
Erste Hilfe
Zahl der Ersthelfer und Ersthelferinnen
Alle Beschäftigten einer Arbeitskolonne im Außeneinsatz sind zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin auszubilden. Diese Maßnahme ist erforderlich aufgrund
der möglichen Verletzungsschwere durch gefährliche Tätigkeiten wie Motorsägearbeiten
der eingeschränkt nutzbaren betrieblichen Erste Hilfe-Organisation
der häufig längeren Anfahrtszeit des Rettungsdienstes zum Unfallort in den Außenbereichen
Notruf
Zum Absetzen eines Notrufes müssen funktionsfähige Meldeeinrichtungen mitgeführt werden. Dies können Mobiltelefone oder Funkgeräte sein, die die Unternehmerin oder der Unternehmer zur Verfügung stellt.
Vor Aufnahme der Tätigkeit am Einsatzort ist die örtliche Lagebezeichnung für die Rettungskräfte zur Aufnahme eines Verletzten (Rettungspunkt) festzulegen und den Beschäftigten bekanntzugeben.