DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 4.22 - 4.22 Motorhaube (Aufstellwinkel, Anstoßgefahr, Sicherung angehoben)

Zur Kontrolle von Ölstand, Scheibenwaschwasser, Kühlflüssigkeit oder der Batterie muss gelegentlich die Motorhaube geöffnet werden. Dabei kann die Fahrerin bzw. der Fahrer gegen die geöffnete Haube, deren Kanten oder gegen den Verschlusshaken stoßen und sich dabei unter Umständen die Kopfhaut verletzen. In Kfz-Werkstätten ist das eine durchaus häufig vorkommende Verletzungsursache.

Um solche Verletzungsgefahren zu vermeiden, muss der Hauben-Öffnungswinkel groß genug und die Sicherung (einlegbare Stange oder Gasdruckfedern) wirksam sein. Der Verschlusshaken darf nicht weit herausragen, andernfalls muss er geschützte Kanten (z. B. mit Kunststoff ummantelt) aufweisen.