DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 3.9 - 3.9 Lastverteilungsplan

Ladegüter müssen auf der Ladefläche so verstaut werden, dass ihr Gesamtschwerpunkt im zulässigen Bereich liegt.

Nicht überschritten werden dürfen hierbei

  • die zulässige Gesamtmasse und

  • die zulässigen Achslasten.

Die Mindest-Achslasten dürfen nicht unterschritten werden.

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Beispiel eines Lastverteilungsplans (LVP)

Hilfreich ist hierfür ein sogenannter Lastverteilungsplan (LVP), der auf die spezifischen Daten des Fahrzeugs angepasst sein muss.

Bisher liefert kaum ein Transporter-Hersteller einen LVP mit. Die BG Verkehr bietet ein Programm zur Berechnung eines Lastverteilungsplanes (auf Grundlage der VDI-Richtlinie 2700 Bl. 4) in Form einer CD-ROM an.