DGUV Information 214-083 - Der sicherheits-optimierte Transporter

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Abschnitt 1.13 - 1.13 Kamera-Monitor-System

Ob ein Kamera-Monitor-System etwas taugt oder nicht, ist - wie so oft - eine Qualitätsfrage. Bei "Billigware" ist bei Dunkelheit, Regen, Nebel, Verschmutzung des Objektivs und durch unzulängliche Monitoreigenschaften (Bildgröße, Unschärfe, Bildrauschen, Reflexionen, ungünstige Positionierung in der Kabine usw.) oft nicht viel zu erkennen.

Ein häufiges und gravierendes Problem: Wo soll der Monitor untergebracht werden? Er soll nah genug und gut einsehbar sein, der Bildschirm darf nicht reflektieren, er darf nicht zur Gefahr bei einem Unfall (durch Aufprall mit Kopf oder Körper) werden und er darf das Sichtfeld (Sicht nach draußen) nicht beeinträchtigen. Dieses Unterbringungsproblem ist für die Transporterklasse nicht immer akzeptabel gelöst.

Um die Fahrerin oder den Fahrer mit dem steten Wechsel der unterschiedlichen Blickrichtungen (direkter Blick nach links, vorne und rechts, in die verschiedenen Außenspiegel und auf den Monitor) nicht zu überfordern, wäre der geeignetste Anbringungsort für den Monitor die so genannte A-Säule, also ganz in der Nähe des linken Außenspiegels. Aber dort besteht die Gefahr der Einschränkung des Fahrersichtfeldes.

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Sichtbereiche durch Kamera-Monitor-System