DGUV Information 206-009 - Suchtprävention in der Arbeitswelt Handlungsempfehlungen

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Sicher in der betrieblichen Rolle agieren

Alle Beteiligten haben ihre Rolle in der Intervention, mit dem Ziel, Einsicht und Veränderungsbereitschaft zu erzeugen.

Die Führungskraft ist verantwortlich für Sicherheit und Gesundheit. Sie zeigt die Arbeitsmängel auf und verdeutlicht gegebenenfalls mit Unterstützung der Personalstelle die Konsequenzen des Fehlverhaltens bzw. der Minderleistung. Sie achtet darauf, dass der Interventionsprozess so lange fortgesetzt wird, bis über ausreichend lange Zeit keine Auffälligkeiten mehr aufgetreten sind. Außerdem kann über inner- und außerbetriebliche Hilfsangebote informiert werden.

Die Personalabteilung ist für die disziplinarische Ahndung von Verstößen gegen die dienstlichen Regeln zuständig, sucht ggf. einen neuen Arbeitsplatz, falls vorläufige Sicherheitsbedenken gegen den weiteren Einsatz bestehen oder wenn ein Arbeitsplatzwechsel aus anderen Gründen sinnvoll erscheint.

Die Arbeitnehmervertretung achtet darauf, dass die Rechte der oder des Beschäftigten gewahrt bleiben und die Regeln eingehalten werden.

Betriebsärzte und Betriebsärztinnen können in der medizinischen Untersuchung eine Diagnose stellen und körperliche Folgeschäden erkennen. Sie können Therapieangebote machen und aufgrund ihrer Kenntnis der regionalen Institutionen auch zügig in eine Behandlung vermitteln. Den Beschäftigten, die überzeugt sind, aus eigener Kraft zu einem gesundheitsverträglichen Konsum zurückzufinden, können sie anbieten, durch Folgetermine diesen Prozess fachkundig zu begleiten und bei Misslingen ins professionelle Suchthilfesystem zu vermitteln.

Kolleginnen und Kollegen schöpfen meist als erste den Verdacht, dass ein Suchtproblem vorliegen könnte, sprechen das den Betroffenen gegenüber auch offen an und beziehen weitere Beteiligte ein, wenn ihre Intervention nicht zum erwünschten Ergebnis führt.

Suchtbeauftragte/Ansprechpersonen für Suchtfragen sind zum einen eine Unterstützung für die Führungskräfte. Zum anderen unterstützen sie Auffällige beim Finden und Wahrnehmen von inner- und außerbetrieblichen Hilfsangeboten. Sie stehen als Ansprechpersonen für alle in diesen Fall Involvierten zur Verfügung und kennen die Unterstützungsangebote. Manche dieser Ansprechpersonen sind Menschen mit eigener Suchterfahrung. Sie können als Vorbilder mit Auffälligen über deren Ängste oder Vorbehalte hinsichtlich einer Behandlung reden. Dabei machen sie anhand ihrer eigenen Erfahrungen Mut, dass diese Probleme lösbar sind.

Die Betriebliche Sozialberatung berät und begleitet Menschen mit Suchtproblemen aus professioneller Perspektive.