DGUV Regel 102-601 - Branche Schule

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.4 - 4.4 Tätigkeitsbeschränkungen für Schülerinnen und Schüler an Maschinen und Geräten

Maschinen- und Geräteinsatz im UnterrichtJahrgangsstufen
5/67/8ab 9
AbkantvorrichtungATSS
Bandschleifmaschine (elektrisch) - nur mit Staubabsaugung --TSS
BohrschrauberATSS
Dekupiersäge (elektrisch)ASS
EmailbrennofenAAA
Handbohrmaschine (elektrisch)ATSS
Hart- und Weichlötgerät mit offener Flamme-AA
Hebelblechschere (mechanisch)-ATS
HeißklebepistoleATSS
Heißluftgerät mit GebläseAATS
HeizstrahlerAATS
KompressorATSS
KoordinatentischATSS
Lötkolben (elektrisch)TSSS
Papier- und MaterialschneidegerätAATS
Schweißgerät (Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen)7--A
Schwingschleifmaschine (elektrisch) - nur mit Staubabsaugung -TSSS
Stichsäge (elektrisch)ATSTS
Styropor-Heißdraht-SchneiderTSSS
Tellerschleifmaschine (elektrisch)- nur mit Staubabsaugung -ATSS
TiefziehgerätATSS
Tisch- und Ständerbohrmaschine (elektrisch)ATSS
Universal-Mechaniker-Drehmaschine bzw. Drechselmaschine--A
Werkzeugschärf- und Abziehmaschine (elektrisch)--A
Winkelschleifer--A

Abkürzungen:

-Einsatz nicht vorgesehen
Aunter AufsichtDie Schülerin oder der Schüler arbeitet an der Maschine oder mit dem Gerät, die Lehrkraft steht daneben und beaufsichtigt den Vorgang.
TSteilselbstständigDie Schülerin oder der Schüler arbeitet selbstständig an der Maschine oder mit dem Gerät, befindet sich jedoch im Blickfeld der Lehrkraft.
SselbstständigDie Schülerin oder der Schüler arbeitet selbstständig an der Maschine oder mit dem Gerät, die Lehrkraft beaufsichtigt im Rahmen seiner Dienstpflicht.

Quelle: Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU)- Empfehlung der Kultusministerkonferenz. Stand 26.02.2016. S. 43