DGUV Regel 102-601 - Branche Schule

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Abschnitt 3.17 - 3.17 Stundenplan gestalten und umsetzen

Mit dem Stundenplan gestalten Schulleitungen und Kollegien den Tages- und Jahresablauf ihrer Schulen. Dabei berücksichtigen sie verschiedene Parameter, unter anderem die Arbeitszeit der Beschäftigten und den Alltag der Schülerinnen und Schüler. Die Wahl der Fächer, die Verteilung der Fachstunden im Tagesverlauf und auf die Wochentage sowie der Rhythmus von Unterrichtszeiten und Pausen nehmen Einfluss auf die Gesundheit aller Beteiligten.

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Abb. 60
Bei der Gestaltung des Stundenplans sollten Lehrkräfte ein Mitspracherecht haben.

g_bu_55_as_51.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
g_bu_55_as_92.jpgWeitere Informationen
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
  • DGUV Information 202-058 "Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule" (bisher GUV-SI 8064)

  • DIN EN 1729-1 "Möbel - Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen - Teil 1: Funktionsmaße"

  • DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung"

  • Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft / Bund Deutscher Architekten (BDA) / Verband Bildung und Erziehung (VBE) (Hrsg.) Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland. Berlin 2017

g_bu_55_as_18.jpgGefährdungen

Der durch den Stundenplan vorgegebene Tagesablauf kann bei Lehrkräften gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen. Zu den belastenden Faktoren zählen insbesondere:

  • Unzureichende Arbeitspausen

  • Wechsel zwischen Arbeitsorten oder Schulstandorten

  • Anforderungen durch fachfremden Unterricht

  • Zu hohe Pflichtstundendeputate

  • Fehlende oder ungeeignete Arbeitsplätze und Pausenräume

  • Fehlende Unterstützungsstrukturen, etwa für Berufsneulinge und bei Quereinstieg

  • Fehlende oder unzureichende Partizipation

g_bu_55_as_96.jpgMaßnahmen

Bei der Gestaltung und Umsetzung des Stundenplans sollten neben den schulrechtlichen Regelungen zu den wöchentlichen Pflichtstunden unter präventiven Gesichtspunkten die nachfolgenden Maßnahmen berücksichtigt werden.

g_bu_55_as_8.jpgTransparenz herstellen

Es hat sich bewährt, alle Beteiligten, insbesondere die betroffenen Lehrkräfte, über Prozesse im Zusammenhang mit der Stundenplanerstellung zu informieren. Dadurch werden Entscheidungen nachvollziehbar und belasten betroffene Lehrkräfte weniger.

g_bu_55_as_8.jpgPartizipation ermöglichen

Es wird empfohlen, gemeinsam mit den Lehrkräften und unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler festzulegen:

  • Regeln für Springstunden

  • Kriterien für die Vergabe von Entlastungsstunden

  • Grundsätze für die Pflichtstundenbandbreite

  • Grundsätze für die Stundenplangestaltung wie Länge und Anzahl der Pausenzeiten, Länge der Lern- und Unterrichtszeiten, Anzahl der Springstunden, Anzahl der Vertretungsstunden

g_bu_55_as_50.jpgGeeignete Räumlichkeiten

Als Schulsachkostenträger haben Sie für geeignete Unterrichts- und Fachräume zu sorgen, die den einschlägigen Anforderungen in puncto Ergonomie, bauliche Sicherheit, Akustik, Beleuchtung und Raumklima entsprechen.

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Abb. 61
Lehren, Lernen und Erholen in geeigneten Räumlichkeiten - ein Lehrerzimmer als Lounge.

g_bu_55_as_8.jpgEinsatz des pädagogischen Personals

Als Schulhoheitsträger sollten Sie drauf achten, dass Schulleitungen Ihr pädagogisches Personal möglichst entsprechend ihren Kompetenzen, ihrer Fachlichkeit und ihrer individuellen Belastungsfähigkeit entsprechend einsetzen. Zu empfehlen ist ebenfalls, dass Schulleitungen durch die Gestaltung des Stundenplans die Zusammenarbeit des pädagogischen Personals untereinander sowie mit anderen Professionen, zum Beispiel der Schulpsychologie, initiieren und unterstützen. Berücksichtigen sollten sie auch die Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

g_bu_55_as_8.jpgAnwesenheit berücksichtigen

Da der Stundenplan lediglich die Unterrichtsstunden vorgibt, sollten in Ihren Schulen Grundsätze für die Erreichbarkeit, Anwesenheit sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen wie Konferenzen, Elternabenden und Ausflügen vorliegen. Diese sollten individuelle Bedürfnisse von Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften, zum Beispiel aufgrund von gesundheitlichen und zeitlichen Einschränkungen, soweit vertretbar berücksichtigen.

g_bu_55_as_57.jpgHalten Sie Ihre Schulleitungen an, pädagogischen Beschäftigten, die neu an Ihren Schulen sind, Mentorinnen oder Mentoren an die Seite zugeben. Damit helfen Sie, Belastungen besser zu bewältigen sowie Handlungssicherheit aufzubauen.

g_bu_55_as_8.jpgGeeignete Wechselzeiten

Die Wechselzeiten zwischen den Unterrichtsstunden sollten so gestaltet werden, dass pädagogische Fachkräfte, aber auch die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sich auf die nächste Unterrichtseinheit einzustellen und gegebenenfalls Räume oder Gebäude ohne Eile zu wechseln.