DGUV Regel 102-601 - Branche Schule

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Lernen mit digitalen Medien im Unterricht

Digitale Medien spielen eine immer wichtigere Rolle im Unterricht. Sichtbares Zeichen dafür ist die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" der Kultusministerkonferenz. Neben den fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplätzen in Computerräumen werden zukünftig zunehmend Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wie interaktive Whiteboards, Notebooks, Smartphones oder Tablets zum Einsatz kommen.

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Abb. 21
Digitale Medien spielen im Alltag eine immer größere Rolle - auch in der Schule.

g_bu_55_as_51.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
  • Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Nr. Absatz 1, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

  • § 5 DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A 3/GUV-V A 3)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

    • ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"

    • ASR A1.8 "Verkehrswege"

    • ASR A3.4 "Beleuchtung"

    • ASR A3.5 "Raumtemperatur"

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

    • TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"

g_bu_55_as_92.jpgWeitere Informationen
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
  • DGUV Information 202-090 "Klasse(n) - Räume für Schulen - Empfehlungen für gesundheits- und lernfördernde Klassenzimmer" (bisher BGI/GUV-SI 8094)

  • DGUV Information 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel - Praxistipps für Betriebe" (bisher BGI/GUV I 8524)

  • DGUV Information 211-040 "Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen"

  • GUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)

  • DGUV Information 240-370 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 'Bildschirmarbeitsplätze'" (bisher BGI/GUV-I 504-37)

  • DIN EN 1729 -1 "Möbel - Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen - Teil 1: Funktionsmaße"

  • Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)

  • Kultusministerkonferenz (Hrsg.): Bildung in der digitalen Welt. Strategie der Kultusministerkonferenz. Beschluss vom 08.12.2016

  • www.dguv-lug.de

  • www.sichere-schule.de

g_bu_55_as_18.jpgGefährdungen

Beeinträchtigende Auswirkungen körperlicher Belastungen bei der Arbeit mit digitalen Medien betreffen in erster Linie den Bewegungsapparat und die Augen beziehungsweise das Sehvermögen. Sie werden beispielsweise begünstigt durch:

  • Ungünstige Körperhaltung

  • Einseitige Belastung

  • Unergonomische Arbeitsmittel

  • Ungünstige Lichtverhältnisse

  • Störende Blendung

Beeinträchtigende Auswirkungen psychischer Belastungen in Form von Stress und Ermüdung können vor allem durch mediale Reizüberflutung sowie Entgrenzung von Schule und Freizeit begünstigt werden.

g_bu_55_as_96.jpgMaßnahmen

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgGeeignete Bildschirmarbeitsplätze

Bei der Einrichtung stationärer Bildschirmarbeitsplätze, beispielsweise in Computerräumen oder bei Computerarbeitsplätzen in Unterrichtsräumen und Lernbuchten, haben Sie als Verantwortliche oder Verantwortlicher für den äußeren Schulbereich folgende Anforderungen zu beachten:

  • Stufenlos höhenverstellbare Stühle und Einzeltische zur Verfügung stellen

  • Dynamisches Sitzen ermöglichen

  • Bildschirme anschaffen, die leicht dreh- und neigbar sind

  • Bildschirme mit Blickrichtung parallel zu den Fenstern aufstellen, um Reflexionen zu vermeiden

  • Blendschutz vorsehen

  • Tastatur mit dunklen Schriftzeichen und hellem Untergrund zur Verfügung stellen, die vom Bildschirm getrennt und neigbar ist

  • Tastatur und Maus auf der Tischfläche variabel platzieren

  • Zum Auflegen der Hände vor der Tastatur eine Flächentiefe von 10 - 15 cm ermöglichen

  • Zuleitungen fest verlegen

  • Ausreichend Platz für die unterrichtenden Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen

  • Verkehrswege (Gangbreite mindestens 100 cm) und Aufstellflächen für periphere Geräte (wie Drucker, Scanner) bereitstellen

  • Zwischen einzelnen Sitzreihen mindestens 100 cm Abstand halten

  • Die elektrischen Geräte müssen in erforderlichen Fristen und Umfängen geprüft werden. Ortsfeste Geräte sind alle vier Jahre, ortsveränderliche Geräte jährlich zu prüfen.

Gemeinsam mit den Schulleitungen Ihrer Schulen müssen Sie zudem dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler in die Einstellung ihrer Tische und Stühle unterwiesen werden.

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Abb. 22
An Bildschirmarbeitsplätzen muss ergonomisches Arbeiten möglich sein.

g_bu_55_as_50.jpgg_bu_55_as_8.jpgArbeiten mit mobiler IT im Unterricht

g_bu_55_as_24.jpgWenn in Ihren Schulen mobile digitale Arbeitsmittel benutzt werden, müssen sie grundsätzlich den Anforderungen für den stationären Bildschirmarbeitsplatz genügen.

Es ist erforderlich, dass Sie bei der Anschaffung auf ergonomisch günstige und für den Einsatzbereich geeignete Geräte achten. Bei der Nutzung von privaten Geräten im Unterricht (sogenannte BYOD 6) -Lösungen) gelten dieselben Anforderungen.

Displays sollten mindestens 10 Zoll groß sein. Für längeres Lesen und Texteingaben sollten die Displays 15 Zoll und größer sein. Smartphones sind dafür ungeeignet.

Sie sollten nur Geräte beschaffen, einsetzen und zulassen, die über matte Displays verfügen. Wo glänzende Bildschirme, sogenannte Glossy Screens, unvermeidbar sind, können reflexionshemmende Displayfolien und ein möglichst heller Bildschirmhintergrund die Belastung reduzieren.

Da die auf Touchscreens eingeblendeten Bildschirmtastaturen meist kein ergonomisches Arbeiten erlauben, werden für längere Texteingaben externe Tastaturen empfohlen.

Eine durchgehende Arbeitsdauer von fünf Minuten am Smartphone sollte nicht überschritten werden.

g_bu_55_as_50.jpgUnterstützung und Beratung

Wer die Schulsachkosten trägt, sollte Personal einsetzen, das Lehrkräfte bei der Arbeit mit digitalen Geräten unterstützt und sich um die IT-Infrastruktur und -Ausstattung an den Schulen kümmern kann.

g_bu_55_as_8.jpgRhythmisierung des Unterrichtes

Als Verantwortliche beziehungsweise Verantwortlicher für den inneren Schulbereich sollten Sie auf eine ausreichende Rhythmisierung des Unterrichtes mit digitalen Medien achten: Längere Arbeitsphasen mit digitalen Medien sollten sich mit anderen Lernformen sowie Erholungs- oder Bewegungspausen abwechseln.

g_bu_55_as_57.jpgInsgesamt sollte die Lernzeit mit digitalen Medien nicht mehr als ein Drittel eines Unterrichtstages überschreiten.

g_bu_55_as_8.jpgReizüberflutung vorbeugen

Um eine Reizüberflutung zu vermeiden, ist es empfehlenswert, beim Einsatz von digitalen Medien im Unterricht ihre Benutzung in den Unterrichtspausen zu untersagen.

g_bu_55_as_8.jpgErgonomische Arbeitshaltung

Als Schulhoheitsträger sollten Sie Wert darauf legen, Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrkräfte zu einer ergonomischen Arbeitshaltung, dynamischem Sitzen und geeigneten Ausgleichsübungen zu motivieren und zu befähigen.

g_bu_55_as_8.jpgFort- und Weiterbildung

Als Schulhoheitsträger sollten Sie auf der Grundlage der Strategie "Bildung in der digitalen Welt" der Kultusministerkonferenz (KMK) Ihre Kollegien dabei unterstützen, sich digitale Kompetenzen anzueignen. Neben dem technischen und pädagogischen Know-how, betrifft das auch die Kenntnisse über und den Umgang mit Risiken durch digitale Medien, etwa jugendgefährdende Inhalte, illegale Downloads, Cybermobbing und -kriminalität sowie über die Vorgaben des Datenschutzes.

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Abb. 23 a + b
Abwechslung der Lernformen ist beim Einsatz digitaler Medien wichtig.

g_bu_55_as_8.jpgVermittlung von Medienkompetenz

Es ist erforderlich, dass Schülerinnen und Schüler lernen, sicher und verantwortungsvoll mit dem Internet und digitalen Medien umzugehen. Als Verantwortliche oder Verantwortlicher für den inneren Schulbereich sollten Sie es sich zu Ihrer Aufgabe machen, die Kompetenzen für eine aktive, selbstbestimmte Teilhabe in einer Welt mit digitalen Medien zu vermitteln. Empfehlenswert sind schulische Angebote in den Handlungsfeldern Medienkunde, -kritik, -nutzung und -gestaltung, sowie solche, die das Selbstmanagement der Schülerinnen und Schüler fördern.

g_bu_55_as_8.jpgMedienkonzepte erstellen

Halten Sie Ihre Schulleitungen an, die Nutzung digitaler Medien und des Internets einschließlich der damit verbundenen Sicherheits- und Gesundheitsaspekte in ein medienpädagogisches Konzept ihrer Schulen zu integrieren. Sie sollten in einem partizipativen Verfahren die Grundlagen für den pädagogischen Einsatz und die Nutzung digitaler Medien vereinbaren. Solche Regeln sind vor allem dann erforderlich, wenn der virtuelle Raum zum erweiterten alltäglichen Lernort und Kommunikationsraum wird. Bei der Erstellung sind die länderspezifischen Regelungen zu beachten.

Es ist empfehlenswert, die Eltern an der Entwicklung von Medienkonzepten in Ihren Schulen zu beteiligen. Sie haben großen Einfluss auf die Freizeitgestaltung und damit auch auf eine nachhaltige Umsetzung der medienpädagogischen Zielsetzung an Ihren Schulen und sollten diese deshalb auch mittragen.

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