DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 3 - 3 Pegelbereiche am Arbeitsplatz

Folgende Fallunterscheidung ist sinnvoll, siehe auch Tabelle 1:

  • Niedrige Pegel (LEX,8h< 85 dB(A)):

    Hier ist niedrig schalldämmender Gehörschutz besonders sorgfältig auszuwählen, um Überprotektion zu vermeiden und den notwendigen Schutz zu gewährleisten.

  • Mittlere Pegel

    (85 dB(A) ≤ LEX,8h< 95 dB(A)): Firmen wählen Gehörschutz häufig nicht pegelspezifisch aus, weil das Hörschadensrisiko nicht erkannt wird. Leckagen können dazu führen, dass der maximal zulässige Expositionswert von L’EX,8h = 85 dB(A) am Ohr des Gehörschutzträgers nicht eingehalten wird. Leckagen verringern insbesondere die Dämmung bei tiefen Frequenzen und damit die Signalhörbarkeit. Die Zusatzkennzeichnungen aus der IFA-Positivliste (W, X, S, V und E1/2/3) gehen verloren.

Achtung: Auch an Arbeitsplätzen mit Schallpegeln nur geringfügig über LEX,8h = 85 dB(A) werden häufig Schwerhörigkeiten festgestellt. [2]

  • Hohe Pegel (LEX,8h≥ 95 dB(A)):

    Es werden hochschalldämmende Gehörschützer ausgewählt und benötigt. Leckagen haben eine starke Verringerung der Schutzwirkung zur Folge.

  • Extrem hohe Pegel (LEX,8h≥ 110 dB(A)):

    Die Gehörschutzauswahl ist ähnlich wie bei hohen Pegeln. Zusätzlich sind spezielle Schutzmaßnahmen wie dokumentierte Unterweisungen mit Übungen mehrmals im Jahr zwingend vorgeschrieben (TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.3.3). Für diesen Pegelbereich ist die Bestimmung der individuellen Schutzwirkung dringend zu empfehlen (TRLV Lärm, Teil 3, Abschnitt 6.5).

Tabelle 1:
Notwendigkeit der Bestimmung der individuellen Schutzwirkung für einzelne Pegelbereiche

PegelbereichRisiko der LärmschwerhörigkeitAkzeptanz der Gehörschutz- BenutzungBestimmung der individuellen Schutzwirkung
< 85 dB(A)geringniedrigzu empfehlen
85 - 94 dB(A)mittelmäßigwichtig
95 - 109 dB(A)erhöhtmeist gutsehr wichtig
≥ 110hochgutbesonders wichtig, verkürzte Zeitabstände

Die Funktionskontrolle für Gehörschutz-Otoplastiken ist unabhängig vom Tages-Lärmexpositionspegel (Pegelbereich) verpflichtend vorgeschrieben.