DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.7 - 6.7 Druckprüfung

Bei der Druckprüfung handelt es sich um ein objektives Verfahren, das nur für Gehörschutz-Otoplastiken anwendbar ist. Dabei wird über eine Pumpe ein Druck zwischen Trommelfell und Gehörschutz-Otoplastik im Ohrkanal aufgebaut. Aus dem erreichten Überdruck beim Anstieg bzw. dem Restdruck bei Abfall nach verfahrensbedingt festgelegten Zeiten wird auf die Dichtigkeit bzw. Leckage der Otoplastik geschlossen.

Bei einer Otoplastik mit Filterelement (Kanalfilter, Schraubfilter, Membranfilter) kann der Druck über die Bohrung des herausgenommenen Filterelementes erzeugt werden. Alternativ kann der Druck bei niedrig dämmenden Filtern oder Filterelementen mit geringem Strömungswiderstand durch das Filterelement hindurch aufgebaut werden.

Bei einer Otoplastik ohne Filter erfolgt der Druckaufbau zwischen Otoplastik und Trommelfell über einen an die Servicebohrung angeschlossenen Messschlauch.

Bei einer Otoplastik ohne Filterelement und ohne Servicebohrung kann der Druckaufbau nur über einen an der Otoplastik vorbeigeführten in situ-Schlauch erfolgen, wovon wegen der möglichen Zusatzleckage aber abzuraten ist. Für diese Produkte ist ein geeignetes akustisches Messverfahren zu empfehlen. Der Zusammenhang zwischen Druckverhalten, Leckage und verminderter Dämmwirkung des Gehörschutzes ist zurzeit nicht eindeutig geklärt.