DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Beratung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge [4]

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin hat beim persönlichen Kontakt mit den Beschäftigten in besonderem Maße die Möglichkeit, individuell auf den Gehörschutz, die Trageweise und eventuelle Probleme einzugehen. Wenn ein audiometrisches Verfahren für die Ermittlung der individuellen Dämmwerte verwendet wird, ergibt sich ein Synergieeffekt, da die offene Hörschwelle (zumindest ab 1000 Hz) bereits vorliegt. Es können aber auch andere Systeme zum Einsatz kommen, die dem Arzt bzw. der Ärztin und den Beschäftigten eine Einschätzung über die tatsächliche Schutzwirkung erlauben.