DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Training für Ausbilder/Ausbilderinnen und Vorgesetzte

Die Personen, die die vorgeschriebenen Unterweisungen durchführen oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anleiten, sollten nicht nur den Gehörschutz selbst korrekt verwenden können, sondern sie sollten auch in der Lage sein, gravierende Fehler bei anderen zu erkennen und die Auswirkung von falschem Benutzen einzuschätzen. Die Verwendung der Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung erlaubt es, diese Erfahrungen zu sammeln.