TROS IOS Teil 3 - TROS Inkohärente Optische Strahlung Teil 3

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Anlage 3 TROS IOS Teil 3 - Was ist bei Erstellung einer Betriebsanweisung zu beach-ten?

1 Anwendungsbereich

Im Anwendungsbereich einer Betriebsanweisung wird festgelegt, vor welcher Einwirkung ein Schutz erreicht werden soll. Beispiel: "Schutz gegen UV-Strahlung - Arbeitsplätze mit UV-Strahlern". Es wird ebenso dokumentiert, wo sich der Arbeitsbereich/Arbeitsplatz befindet.

2 Gefährdungen für den Menschen

Es wird beschrieben, welche Gesundheitsschäden durch inkohärente optische Strahlung (auch durch deren indirekte Auswirkungen) und andere Gefährdungsfaktoren auftreten können. Dabei wird auch Bezug auf die Zielorgane genommen.

3 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

In diesem Abschnitt wird festgelegt, welche Handlungsweisen durchzuführen sind. Dabei kann auch auf eine Handlungsanleitung verwiesen werden, die als Anhang an die Betriebsanweisung formuliert wird. Des Weiteren wird auf Schutzmaßnahmen eingegangen, sowie auf gegebenenfalls erforderliche regelmäßige Überwachung von Parametern (z. B. Raumluft). Beispiele für Punkte, die in diesem Abschnitt angegeben werden können:

  • Einhaltung der Expositionsgrenzwerte für UV-Strahlung;

  • arbeitstägliche Funktionsprüfung der zwangsläufigen Abschaltung der Strahlung bei Verkleidungs- und Verdeckungssystemen mit selbsttätiger Überwachung;

  • auf eine Abschirmung, die keine inkohärente optische Strahlung durchlässt, achten (z. B. Bleche, Holzplatten, Vorhänge etc.);

  • wirkungsvoll abschirmende PSA tragen;

  • Eindämmen von Reflexionen; Hinweis: UV-Strahlung kann praktisch von allen Flächen, auch von verputzten Mauerwänden, reflektiert werden.

  • Ozon-Entstehung vermeiden bzw. an der Entstehungsstelle absaugen;

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung anbringen.

4 Verhalten bei Störungen

In diesem Abschnitt wird angegeben, wie man sich bei Störungen verhalten muss. Es wird dabei eine einzuhaltende Reihenfolge festgelegt. Beispiel:

  1. 1.

    Bei Auftreten von Gefahren vor oder während der Arbeit sind der Vorgesetzte und der Arbeitsverantwortliche zu informieren.

    Name ...

    Telefon ...

  2. 2.

    Der Arbeitsverantwortliche ist berechtigt und verpflichtet, die Arbeiten zu stoppen oder abzubrechen.

  3. 3.

    Bei Arbeitsunterbrechung ist der Arbeitsplatz abzusichern.

5 Verhalten bei Unfällen

Es wird beschrieben, welche Maßnahmen bei Unfällen getroffen werden müssen. Dabei wird auf sofortige Gefahrenminderung (z. B. Schließen einer Gasversorgung), Absicherung des Arbeitsbereiches sowie insbesondere auf die Meldekette eingegangen. Beispiel:

Bei Unfällen Anlage abschalten! Verletzte retten!

Unfallstelle sichern, Notarzt verständigen, Erste Hilfe!

Notruf: 112 oder ...

Erste Hilfe: 112 oder ...

Telefonische Unfallmeldung an: ...

6 Abschluss der Arbeiten

Hier wird festgelegt, wie der Arbeitsplatz nach Beendigung der Arbeiten gesichert und verlassen werden muss. Dies beinhaltet z. B. das Herstellen des ordnungsgemäßen und sicheren Arbeitsplatzes, Aufräumen der Arbeitsstelle, Kontrolle und Reinigung der Ausrüstungen und Hilfsmittel.

Beispiel einer umfassenden Betriebsanweisung für die Glasbearbeitung mit Gasbrennern

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