DGUV Information 203-092 - Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 16 - 16 Erste Hilfe und Rettung

Werden Arbeiten an Gasanlagen auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen oder in engen Räumen durchgeführt, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein auf die betriebliche Situation individuell zugeschnittenes Rettungskonzept ausgearbeitet werden (z. B. Fluchtwege, Rettungskette).

Bedarfsweise notwendige Spezialausrüstung (z. B. Rettungsgeräte oder Rettungstransportmittel) muss über die Dauer der Arbeitsausführung im Arbeitsbereich vorgehalten werden.

Die Beschäftigten müssen in das Rettungskonzept und in die Handhabung von Spezialausrüstung eingewiesen werden. Bei Arbeiten an schwer zugänglichen Arbeitsplätzen sollte das Retten von Personen grundsätzlich im Vorfeld der eigentlichen Arbeitsaufnahme unter möglichst realen Bedingungen geübt werden.

Vor Beginn der Arbeiten bzw. beim Einrichten der Arbeitsstelle ist die Rettungskette sicherzustellen, z. B. durch ausreichenden Mobilfunkempfang bzw. Betriebsfunk an der Arbeitsstelle.