Abschnitt 12 - 12 Gaswarn-, Gasspür- und Gaskonzentrationsmessgeräte
Diese Geräte sind für den Schutz der Beschäftigten sowie für den sicheren Betrieb der Anlagen erforderlich. Sie müssen je nach Anwendungsfall unterschiedliche Anforderungen erfüllen. Es hat sich für den praktischen Einsatz bewährt, Geräte zu verwenden, die verschiedene Anwendungen mit dem Einsatz eines Gerätes ermöglichen (Kombinationsgeräte). Man unterscheidet zwischen ortsfesten (stationär) und tragbaren (mobil) Geräten.
Im folgenden werden für die verschiedenen Anwendungsfälle die speziellen Anforderungen an die Geräte und für deren Verwendung beschrieben.
Gasfreiheit bei Erdgas liegt vor, wenn 50 % UEG unterschritten sind (bei der Messung ist der Methananteil im Erdgas zu berücksichtigen).
Bei toxischen Gasen darf der AGW-Wert nicht überschritten werden, zusätzlich sind Akzeptanz- und Toleranzwerte (vgl. TRGS 900/TRGS 910) von Gasbegleitstoffen zu beachten.