Abschnitt 10 - 10 Beseitigung von Vereisungen
Vereisungen an Gas-Druckregelgeräten, Armaturen und Anschlussleitungen dürfen nur so beseitigt werden, dass keine gefährliche Erwärmung der Anlagenteile eintreten oder Gase entzündet werden können. Das Auftauen kann z. B. über eine explosionsgeschützte elektrische Begleitheizung erfolgen. Offene Flammen sind nicht zulässig.