Abschnitt 5.6 - 5.6 Gesichtsschutz
Sind nicht nur Augen, sondern auch Gesicht und Hals durch Flüssigkeitsspritzer gefährdet (z. B. Befüllvorgang von Ammoniakwasser für Abgasreinigung, Odoriermittel), kann das Tragen von Gesichtsschutz notwendig sein (siehe DGUV Regel 112-192 - Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz).