DGUV Information 205-034 - Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen

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Anhang 3 - Alternative Möglichkeiten zum Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern

A.
Einsatz alternativer Löschmittel, wie z. B. sogenannte Nasslöscher mit Eignung bis 1000 V (siehe Beschriftungsschild). Sie sind erhältlich für die Brandklasse A sowie die Brandklassen A und B.

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Brände fester Stoffe

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Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen

B.
Beispielhafte Darstellung einer möglichen Öffnungseinrichtung für die Schneerohrzuführung des CO2-Feuerlöschers an einem Schaltschrank

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Hinweis:

Zustimmung durch den Hersteller Die Möglichkeiten zur Installation einer Öffnungseinrichtung (ab Werk oder im Nachhinein) müssen mit dem Hersteller, des Schaltschrankes, Serverschrankes o.dgl. abgestimmt werden. Des Weiteren muss beachtet werden, dass der zu verdrängende Sauerstoff gegebenenfalls entweichen kann (Druckausgleich). Folglich kann auch CO2 in gewissen Anteilen entweichen; Personenschutz prüfen!

C.
Beispielhafte Darstellung einer Objektschutz-Löschanlage

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D.
Beispielhafte Darstellung einer ortsfesten Löschanlage (Raumflutung)

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Informatives zur Projektdurchführung

Ergebnis aus allen Versuchsreihen

Die Anzahl der "Löscheinsätze" unter Verwendung von CO2-Feuerlöschern gliedern sich wie folgt auf:

  • 30 Löscheinsätze x 2 kg CO2-Feuerlöscher

  • 25 Löscheinsätze x 5 kg CO2-Feuerlöscher

    → Ergibt insgesamt: 55 "Löscheinsätze" mit 185 kg CO2!

Während der Projektdurchführung wurden über 7.000 Messdaten erfasst und einer umfangreichen Auswertung zugeführt.

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Danksagung

Bei der Projektdurchführung und Erarbeitung dieser Schrift waren beteiligt:

  • die Firma Total Feuerschutz GmbH in Ladenburg

  • die Werkfeuerwehr der Freudenberg Service KG in Weinheim

  • das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

  • die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

  • die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

  • die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

  • das Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" des Fachbereichs "Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Mit freundlicher Unterstützung von:

Bundesverband Betrieblicher Brandschutz/Werkfeuerwehrverband Deutschland e. V. (WFVD)

Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. (bvfa)

Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V. (bvbf )

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e. V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de