DGUV Information 205-034 - Einsatz von Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschern in Räumen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 10 - 10 Eignung von Feuerlöschern zur Brandbekämpfung an spannungsführenden Anlagen

Die ASR A 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" führt zur Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen aus:

"Feuerlöscher nach DIN EN 3, die für die Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen geeignet sind, werden mit der maximalen Spannung und dem notwendigen Mindestabstand gekennzeichnet, z. B. bis 1000 V, Mindestabstand 1 m."

Damit wären formal alle CO2-Feuerlöscher zur Brandbekämpfung geeignet, die mit einem solchen Sicherheitshinweis gekennzeichnet sind. Die Frage der Eignung der Löschmittel wird dabei nicht betrachtet.