DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Aufenthalt im Außengelände

Das Außengelände einer Kindertageseinrichtung kann viel zum gesunden und sicheren Miteinander beitragen. Gestalten Sie es so, dass es die Wahrnehmung und Koordination der Kinder herausfordert. So tragen die Gelände zur körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung der Kinder bei. Zugleich ist es unabdingbar, dass die Flächen und Spielangebote keine versteckten Gefahren beinhalten.

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Abb. 12
Außenspielflächen können entsprechend der vorhandenen Fläche sehr unterschiedlich gestaltet sein.

ccc_3684_01.jpgRechtliche Grundlagen
Es sind nur die Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regeln aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere rechtliche Grundlagen.
  • Anhang "Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Nr. Absatz 1", Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • §§ 23, 26-29 DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen" (bisher GUV-V S 2)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

    • ASR A1.8 Verkehrswege

ccc_3684_02.jpgWeitere Informationen
Es sind nur die Informationen aufgeführt, die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegen. Zu diesem Thema gibt es weitere Veröffentlichungen.
  • DGUV Information 202-018 "Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen" (bisher GUV-SI 8013)

  • DGUV Information 202-022 "Außenspielflächen und Spielplatzgeräte" (bisher GUV-SI 8014 und GUV-SI 8017)

  • DGUV Information 202-065 "Tipps, die Leben retten" (bisher GUV-SI 8075)

  • DGUV Information 202-072 "Seilgärten in Kitas und Schulen" (bisher GUV-SI 8082)

  • DGUV Information 202-081 "Trampoline in Kindertageseinrichtungen und Schulen" (bisher GUV-SI 8095)

  • GUV Information 202-093 "Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen"

  • Normenreihe DIN EN 1176 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" - Teile 1-7

  • DIN EN 14682:2015-03 "Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbändern an Kinderbekleidung - Anforderungen" DIN 18034:2012-09 "Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb"

  • DIN 33942:2016-04 "Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren"

  • Bensel, J. / Haug-Schnabel, G., unter Mitarbeit von Maier, M., Weber, S. (2012): 16 Länder - 16 Raumvorgaben: Föderalismus als Chance oder Risiko?, S. 31-43. In: Haug-Schnabel, G. / Wehrmann, I. (Hrsg.) Raum braucht das Kind. Anregende Lebenswelten für Krippe und Kindergarten. Verlag das netz, Weimar/Berlin

  • Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz. URL: http://www.bfs.de/ (Stand: 24.06.2019)

  • Bildungspläne und Bildungsprogramme der Länder 3)

ccc_3684_33.jpgGefährdungen

Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Kinder können unter anderem entstehen durch:

  • Alters- und entwicklungsbedingt eingeschränkte Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder

  • Mangelhafte Spielplatzgeräte und Ausstattungen

  • Gelände- und Bodenbeschaffenheit

  • Ungeeignete Kleidung

  • Pflanzen und Tiere

  • Witterungseinflüsse wie UV-Strahlen

  • Mangelhafte Aufsicht

Die Gesundheit und Sicherheit des Personals sind gefährdet durch Aufgaben und Arbeitsbedingungen wie

  • Komplexe Aufsichtsführung

  • Heben und Tragen von Kindern

  • Gelände- und Bodenbeschaffenheit

  • Witterungseinflüsse

ccc_3684_34.jpgMaßnahmen

Halten sich die Kinder draußen auf, müssen Sie von einem erhöhten Unfallrisiko ausgehen. Wenn Sie die Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit treffen, beziehen Sie einerseits den positiven Drang nach Bewegung und Herausforderungen der Kinder mit ein, andererseits die damit einhergehenden Gefährdungen.

Gelände entwicklungsgemäß gestalten

Berücksichtigen Sie bei der Gestaltung des Außengeländes die Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Kinder. Ausreichend viel Platz spielt dabei eine Rolle: Experten empfehlen, dass jedem Kind eine Fläche von mindestens 6 m2 zur Verfügung stehen sollte. Gegebenenfalls sind länderspezifische Vorschriften zu beachten.

Das Außengelände sollte so gestaltet und ausgestattet sein, dass die Kinder gut beobachtet werden können. Die Beschäftigten sollten jederzeit und überall auf dem Gelände Kindern uneingeschränkt helfen können, beispielsweise wenn ein Kind beim Klettern oder Rutschen Unterstützung benötigt.

ccc_3684_29.jpg Schließen Sie bei der Wahl von naturnahen Spielelementen und -objekten Gefahren aus, die Kinder nicht erkennen können.

Wasserflächen sichern

Fließende Gewässer wie Bachläufe und stehende Gewässer wie Feuchtbiotope und Wasserflächen dürfen für Kinder nicht frei zugänglich sein. Eine mögliche Sicherung ist eine mindestens 1 m hohe Umwehrung. Halten sich nur Kinder über drei Jahren auf dem Gelände auf, ist eine Wasserfläche mit flach geneigter, trittsicherer Flachwasserzone und einer Wassertiefe bis zu 20 cm vertretbar.

Spielplatzgeräte aufstellen

Spielplatzgeräte bieten den Kindern viel Spaß und Bewegung. Achten Sie darauf, dass die Spielplatzgeräte auch für kleine Kinder in den betreuten Altersgruppen Ihrer Kindertageseinrichtungen geeignet sind. Indem Sie ausgewählte Geräte einsetzen, die der DIN EN 1176 entsprechen und idealerweise zusätzlich das GS-Zeichen "Geprüfte Sicherheit" besitzen, diese sicher aufstellen und regelmäßig warten lassen, sorgen Sie für die Sicherheit der Kinder.

Beachten Sie dabei die Installations-, Inspektions- und Wartungsinformationen der Hersteller oder Lieferanten.

Schließen Sie aus, dass Ausstattungen und Materialien spitz oder scharfkantig sind oder hervorstehende Teile aufweisen. Vermeiden Sie unbedingt Zwischenräume und Spalten, damit sich Kinder nicht einklemmen oder hängenbleiben können.

Sie sollten auch darauf achten, dass durch die Anordnung der Geräte im Außengelände keine Gefahren für die Kinder entstehen. So ist es zum Beispiel zu empfehlen, dass Schaukeln nicht in Lauf- oder Kreuzungsbereichen aufgestellt, sondern in Nebenbereichen platziert werden.

ccc_3684_29.jpg Diese Anforderungen an Spielplatzgeräte gelten auch für Eigenbauten. Für natürliche Materialien, zum Beispiel Bäume zum Klettern, sind sie sinngemäß anzuwenden.

Geeignetes Bodenmaterial auswählen

Sie müssen Bodenbeläge auf befestigten Freiflächen so gestalten, dass sie keine Stolperstellen aufweisen und auch bei Nässe nicht rutschig werden.

Im Fallraum von Spielplatzgeräten brauchen Sie - abhängig von der Fallhöhe - stoßdämpfende Materialien. Um das Verletzungsrisiko bei einem Sturz zu reduzieren, dürfen sich dort keine Gegenstände befinden.

Für Krabbelkinder wird eine maximale Absturzhöhe von ca. 20 cm empfohlen. Dies entspricht in etwa der Höhe einer Einzelstufe. Sind höhere Absätze vorhanden, ist es angebracht, diese durch treppenartige Elemente zu reduzieren.

Für Kinder, die unter drei Jahren sind, jedoch schon sicher und stabil gehen können, wird eine maximale ungesicherte Absturzhöhe von 40 cm empfohlen. Dies entspricht etwa zwei Treppensteigungen beziehungsweise der üblichen Höhe einer Sitzstufe. Eine Absicherung bei zu großen Fallhöhen kann hier zum Beispiel durch eine Abtreppung oder eine Brüstung erfolgen.

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Abb. 13
Gesicherter Fallraum: Stoßdämpfende Materialen mildern den Sturz eines Kindes.

Tabelle: Bodenarten in Abhängigkeit von den zulässigen freien Fallhöhen

Bodenmaterial aBeschreibungMindestschichtdicke b in mm Größtmögliche freie Fallhöhe in mm
Beton/Stein--≤ 600
Bitumengebundene Oberflächen--≤ 600
Oberboden--≤ 1000
Rasen--≤ 1500
RindenmulchZerkleinerte Rinde von Nadelhölzern, 20 mm bis 80 mm Korngröße200 300≤ 2000 ≤ 3000
HolzschnitzelMechanisch zerkleinertes Holz (keine Holzwerkstoffe) ohne Rinden- oder Laubanteile, 5 mm bis 30 mm Korngröße200 300≤ 2000 ≤ 3000
Sand  c0,2 mm bis 2 mm Korngröße200 300≤ 2000 ≤ 3000
Kies2 mm bis 8 mm Korngröße300≤ 3000
Andere Materialien oder andere SchichtdickenNach HIC-Prüfung (siehe EN 1177)-Kritische Fallhöhe wird geprüft

Quelle: Din EN 1176 -1 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren"

Ungeeignete Pflanzen vermeiden

Auf dem Außengelände können auch Pflanzen gefährlich werden. Schließen Sie aus, dass sich dort Pflanzen befinden,

  • die im direkten Zugangsbereich lange und spitze Dornen aufweisen,

  • die sehr giftig sind,

  • deren Äste und Zweige in Bewegungsbereiche von Kindern hineinragen.

Außengelände unterteilen

Zur Sicherheit und Entspannung tragen Sie bei, indem Sie Außenspielflächen unterteilen in gut zu überblickende

  • Ruhezonen sowie

  • Lauf- und Spielzonen.

Außengelände einfrieden

Wenn Sie Kinder daran hindern möchten, das Außengelände unerlaubt zu verlassen, sollte die Einfriedung mindestens 1 m hoch sein. Schließen Sie dabei aus, dass leiterartige Gestaltungselemente zum Klettern einladen oder sich Kinder an sogenannten Kopf- oder Halseinzugsstellen verletzen können. Achten Sie zudem darauf, dass keine spitzen und scharfkantigen oder hervorspringenden Teile an der Einfriedung angebracht sind. Sichern Sie auch die Aus- und Zugänge, damit die Kinder sie nicht selbständig öffnen können (siehe Abbildung 14).

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Abb. 14
Einfriedung: Hier können Kinder weder das Gelände unerlaubt verlassen noch sich verletzen.

Für UV-Schutz sorgen

Kinder und Personal brauchen in den heißen Monaten Rückzugsmöglichkeiten vor der Sonne. Gerade für Kinder sind die UV-Strahlen gefährlich und sie leiden schnell unter Hitze. Aber auch Ihre Beschäftigten brauchen Schutz vor potentiell krebserregenden UV-Strahlen. Ideal sind möglichst viele schattige Flächen, die Sie unter anderem mithilfe von Sonnensegeln oder -schirmen schaffen können - insbesondere bei Sand- und Matschspielflächen.

Zudem sollten Kinder leichte, aber körperbedeckende Kleidung sowie Sonnenhüte tragen. Auch das Eincremen inklusive Nachcremen von Gesicht, Nacken und Ohren mit geeigneten Sonnenschutzprodukten gehört zum Schutz vor schädigender UV-Strahlung.

Informieren Sie die Eltern über Sonnenschutz. Stellen Sie darüber hinaus sicher, dass die Kinder über angemessene Kleidung sowie eine Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor, die sie vertragen, verfügen.

Empfehlenswert ist darüber hinaus, die Eltern zu bitten, in den Sommermonaten ihre Kinder bereits mit Sonnenschutz eingecremt zur Einrichtung zu bringen, um das pädagogische Personal zu entlasten.

ccc_3684_31.jpg Auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (www.bfs.de) ist der aktuelle UV-Index abrufbar. Hiernach sollten die entsprechenden Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Kleidung, festgelegt werden.

Kleidung beachten

Schlüsselbänder sowie Kordeln und Schnüre von Kinderkleidung können sich leicht an Spielelementen verhaken. Dann besteht die Gefahr, dass sich Kinder strangulieren. Deshalb darf Bekleidung für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren generell keine Kordeln und Schnüre im Halsbereich haben (siehe Norm DIN EN 14682). Sorgen Sie zudem dafür, dass die Kinder in Ihren Kindertageseinrichtungen keine Ketten und Schlüsselbänder um den Hals tragen, die zu einer Strangulation führen können.

ccc_3684_31.jpg Geben Sie die Information, dass Bekleidung für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren keine Kordeln und Schnüre im Halsbereich haben und die Kinder keine Ketten und Schlüsselbänder tragen dürfen, an die Eltern weiter.

Ihre pädagogischen Fachkräfte sollten sich auf dem Außengelände sicher und falls erforderlich schnell bewegen können. Dafür sind Schuhe geeignet, die gut am Fuß sitzen, geschlossen sind und eine feste Fersenkappe haben.

Situationsangemessene Aufsicht organisieren

Um in jeder Situation angemessen agieren zu können, muss Ihr pädagogisches Personal die körperlichen, seelischen, kognitiven und sozialen Entwicklungsstände der anvertrauten Kinder kennen. Nur dann kann es den Kindern angemessene Freiräume gewähren und zugleich für deren Unversehrtheit sorgen. Berücksichtigen Sie, dass beispielsweise jüngere und entwicklungsverzögerte Kinder in der Regel eine engere Betreuung erfordern.

Stellen Sie durch Unterweisungen sicher, dass die pädagogischen Fachkräfte Ihrer Einrichtungen über spezielle Gefahren der Außengelände informiert sind. Das gleiche gilt - in geeigneter Form - für die Kinder.

ccc_3684_29.jpg Zur Aufsicht und Betreuung gehört es, die Organisation der Aufgaben und Maßnahmen wie die regelmäßige Kontrolle auf dem Außengelände zu dokumentieren.

Außengelände kontrollieren und überprüfen

Es ist erforderlich, das Außengelände samt den Geräten und Materialien täglich vor der Benutzung in Augenschein zu nehmen. Dabei muss Ihr pädagogisches Personal auf offensichtliche Schäden achten. Könnten daraus Unfälle und Verletzungen entstehen, sind die Geräte oder die Fläche(n) zu sperren bzw. Materialien auszusortieren.

Zudem ist es erforderlich, dass die Geräte in regelmäßigen Abständen und orientiert an ihrer Beanspruchung entsprechend der DIN EN 1176 auf ihre Funktions- und Standsicherheit überprüft werden.

Tabelle: Prüfanforderungen an Spielplatzgeräte

SichtkontrolleOperative KontrolleHauptinspektion
Turnustäglich/wöchentlich bzw. vor jeder Nutzungvierteljährlichjährlich
PrüfumfangOffensichtliche Gefahrenquellen erkennenÜberprüfung Betriebssicherheit, Stabilität und VerschleißBetriebssicherer Zustand von Anlage, Fundamenten und Oberflächen
BeispieleBeseitigung von Verschmutzungen, Scherben, Spritzen o.ä.Kontrolle Standsicherheit, Festigkeit, Funktion, VerschleißVeränderungen durch Witterungseinflüsse, Verrottung, Korrosion
Durchzuführen vonEingewiesene PersonSachkundigerSachkundiger, Sachverständiger

Quelle: Vgl. DIN EN 1176, Teil 7 "Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb"

Übersicht siehe Anhang 4.4

Sorgfältig vorbereitetes Bodenmaterial für die Nutzung bei Kinderspielplätzen

Bei losem Schüttmaterial werden 100 mm zur Mindesttiefe hinzugefügt, um die Verdrängung auszugleichen.

Keine schluffigen oder tonigen Partikel. Korngröße kann unter Verwendung des Siebverfahrens, wie EN 933-1, bestimmt werden