DGUV Information 214-088 - Sicherer Betrieb von Innenlader-Paletten

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Abschnitt 6 - 6 Zusammenfassung für die Betriebsleitung

Sorgfalt und Konsequenz bei Planung und Ausführung von Arbeiten und ständiges Beobachten der Abläufe sind wesentliche Voraussetzungen für den sicheren Betrieb von Innenlader-Paletten. Die Zusammenfassung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zeigt, dass die Mehrzahl der Maßnahmen im organisatorischen Bereich, also bei der Vorbereitung der Arbeit, zu treffen ist.

Folgende Maßnahmen sind durch Sie als Unternehmerin oder Unternehmer zu organisieren und vorbereitend durchzuführen:

  • Beurteilen Sie Gefährdungen systematisch und ermitteln Sie Schutzmaßnahmen. Dokumentieren Sie diese Vorgänge sorgfältig.

  • Berücksichtigen Sie unbeherrschbare äußere Bedingungen: Wind, Wasserzuflüsse, ungeregelte Hebe- und Transportvorgänge am Aufstellungsort steigern das Risiko erheblich.

  • Kaufen Sie vorausschauend ein, indem Sie Arbeitsmittel nach definierten Kriterien beschaffen (Lastenheft).

  • Nur qualifizierte Personen leisten Qualitätsarbeit: Weisen Sie Ihre Beschäftigten in die ihnen übertragenen Tätigkeiten ein bzw. bilden Sie sie entsprechend aus und unterweisen Sie sie regelmäßig bezüglich der Gefahren bei der Arbeit. Den Beschäftigten muss stets gegenwärtig sein, dass Maschinen stärker und Lasten stets schwerer sind, als dass der menschliche Körper diesen Kräften Stand halten könnte. Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen müssen Aufstellungsorte für IP nach dem Augenschein beurteilen (eben, nicht geneigt, tragfähig) und Schäden an IP und Fahrzeug erkennen können.

    Die Schulungs- und Informationsmaßnahmen müssen Sie dokumentieren!

  • Stellen Sie den sicheren Zustand von IP und Ausrüstung durch wiederkehrende Prüfung und arbeitstägliche Sicht- und Funktionskontrollen sicher und dokumentieren Sie Durchführung und Ergebnis. Dazu ist es erforderlich, den Überblick über den IP-Bestand im Betrieb zu behalten. Eine eindeutige Identifizierung der IP ist mit Hilfe von Identifikationsnummer, RFID oder Typenschild möglich.

  • Stellen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzhelm und Warnkleidung bereit und sorgen Sie dafür, dass diese auch benutzt wird. Wählen Sie die PSA gemäß den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sorgfältig aus und regeln Sie deren Instandhaltung.

  • Kontrollieren Sie die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen: Führungspersonen müssen Stichprobenkontrollen über den technischen Zustand und die richtige Verwendung der IP durchführen. Jede Beobachtung bringt neue Erkenntnisse. Passen Sie, wenn notwendig, die Gefährdungsbeurteilung an.

Ihre Fahrzeugführer und Ihre Fahrzeugführerinnen sind verantwortlich für:

  • die Durchführung der Sicht- und Funktionskontrolle am Fahrzeug und an der IP vor der Benutzung; erkannte Schäden müssen gemeldet werden,

  • die Inaugenscheinnahme des Aufstellungsortes für die IP vor dem Aufstellen (eben, nicht geneigt, tragfähig),

  • die Absprache "vor Ort" mit anderen beteiligten Gewerken, um gegenseitige Gefährdung zu vermeiden; das Beachten der Baustellenkoordination,

  • das bestimmungsgemäße Verwenden der IP und ihrer Sicherheitseinrichtungen wie Stützeinrichtungen und Arretierungselemente,

  • das eigene sichere Verhalten am Arbeitsplatz:

    • geeignetes Schuhwerk und PSA nutzen,

    • auf Sauberkeit und Ordnung achten,

    • aufmerksam und konzentriert an die Arbeit gehen,

    • betriebliche Regelung von Verkehrswegen beachten,

    • nur sichere Leitern und den Leitergurt benutzen.

Auch scheinbare Nebensächlichkeiten können ein hohes Risiko bergen: Unfälle durch Stolpern, Ausrutschen und Stürzen sind häufig schmerzhaft, langwierig und teuer - aber vermeidbar.

Bauherren bzw. entsprechend Beauftragte müssen:

  • die Arbeiten an der Baustelle planen und koordinieren,

  • Regelungen für den innerbetrieblichen Verkehr treffen; geeignete Verkehrswege erstellen (Tragfähigkeit, Neigung, Breite),

  • Aufstellungsorte für IP sorgfältig auswählen bzw. vorbereiten lassen (eben, nicht geneigt, tragfähig),

  • längere Standzeiten beladener IP vermeiden: Die IP ist nicht zur dauerhaften Lagerung von Betonfertigteilen vorgesehen, sondern zu deren Transport und Bereitstellung am Einbauort.