Abschnitt 4.2 - 4.2 Dokumentation der Prüfung
Die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung müssen für jede einzelne IP dokumentiert werden, ebenso Bedenken gegen den Weiterbetrieb.
Die vorgeschriebene Dokumentation umfasst:
Art der Prüfung, z. B. wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Schadensfall
Prüfumfang, z. B. anhand einer Prüfliste
Ergebnis der Prüfung, z. B. Bedenken gegen Weiterbetrieb
Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person
Für die Nachverfolgung der Prüfungen ist es erforderlich, die einzelnen IP eindeutig zu identifizieren (Abb. 28), z. B. durch Identifikationsnummern, RFID (Sender-Empfänger-System zum Identifizieren der IP mittels elektromagnetischer Wellen) oder eindeutiges Typenschild.
Ohne eine dieser Maßnahmen ist ein Nachweis der Prüfung nicht möglich.