DGUV Information 214-088 - Sicherer Betrieb von Innenlader-Paletten

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Dokumentation der Prüfung

Die Durchführung und das Ergebnis der Prüfung müssen für jede einzelne IP dokumentiert werden, ebenso Bedenken gegen den Weiterbetrieb.

Die vorgeschriebene Dokumentation umfasst:

  • Art der Prüfung, z. B. wiederkehrende Prüfung, Prüfung nach Schadensfall

  • Prüfumfang, z. B. anhand einer Prüfliste

  • Ergebnis der Prüfung, z. B. Bedenken gegen Weiterbetrieb

  • Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person

Für die Nachverfolgung der Prüfungen ist es erforderlich, die einzelnen IP eindeutig zu identifizieren (Abb. 28), z. B. durch Identifikationsnummern, RFID (Sender-Empfänger-System zum Identifizieren der IP mittels elektromagnetischer Wellen) oder eindeutiges Typenschild.

Ohne eine dieser Maßnahmen ist ein Nachweis der Prüfung nicht möglich.