DGUV Regel 108-601 - Branche Einzelhandel

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.4 - 3.4 Lebensmitteleinzelhandel

3.4.1 Bedientheke und Fleischvorbereitung

Die meisten Unfälle im Bereich der Bedientheke ereignen sich beim Umgang mit Messern und Aufschnittschneidemaschinen. Auch Unfälle durch Ausrutschen sind häufig. Durch Kontakt mit hautbelastenden Stoffen, z. B. Marinaden, Reinigungsmitteln sowie durch das Tragen feuchtigkeitsdichter Handschuhe und häufiges und intensives Reinigen der Hände können langfristig Hauterkrankungen und Allergien entstehen.

ccc_3681_as_78.jpg

Abb. 69
Einmalhandschuhe bieten keine hygienischen Vorteile, sind aber für die Beschäftigten hautgefährdend, benutzen Sie daher besser Gabeln oder andere Hilfsmittel.

ccc_3681_as_158.jpgRechtliche Grundlagen
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • §§ 3-14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • §§ 3-8 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

  • "Fußböden" (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.5/1,2)

  • "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" (Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 401)

  • Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) Lärm

  • DGUV Regel 110-008 "Arbeiten in der Fleischwirtschaft"

  • DGUV Regel 112-196 "Benutzung von Stechschutzbekleidung"

  • DGUV Regel 112-200 "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern"

  • DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe"

ccc_3681_as_57.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 210-003 "Auswahl von Schnitt- und Stichschutz bei der Verwendung von Handmessern in der Nahrungsmittelwirtschaft" (bisher BGI 864)

  • DGUV Information 212-017 "Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz" (bisher BGI/GUV-I 8620)

  • BGHW Wissen W18-5 "Hautschutz - Umgang mit Lebensmitteln"

  • BGN Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI) 7.10 "Sicherer Umgang mit Messern in Küchen"

  • BGN Broschüre "Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten - Maschinen in der Fleischwirtschaft"

ccc_3681_as_118.jpgGefährdungen
  • Gefahr von Schnitt- und Stichverletzungen

  • Rutschgefährdung durch ungeeignete Bodenbeläge, Verunreinigungen und falsches Schuhwerk

  • Gefährdungen der Haut durch Feuchtarbeit oder andere hautbelastende Stoffe

  • Gefährdung durch Gefahrstoffe, insbesondere in Form von Reinigungsmitteln

  • Gefährdung durch ungünstige ergonomische Bedingungen, z. B. tiefe Bedientheken

  • Lärmgefährdung durch Fleischereimaschinen

  • elektrische Gefährdung

ccc_3681_as_46.jpgMaßnahmen

Umgang mit Messern und Haken

Lassen Sie Messer nicht ungeschützt herumliegen.

Bereits bei der Beschaffung von Messern können Sie eine auf die Anwendung abgestimmte Klingenform wählen: Messer mit Spitze nur, wenn für den Verwendungszweck notwendig, ansonsten Messer ohne Spitze oder mit abgerundeter Spitze wählen. Ein ergonomischer Griff kann das Abrutschen der Hand in Richtung Klinge verhindern.

ccc_3681_as_134.jpg

Abb. 70
Solange Messer nicht benutzt werden, gehören sie in eine geeignete Ablageeinrichtung, die schnell und einfach erreichbar ist.

ccc_3681_as_61.jpg

Abb. 71
Werden Messer in Richtung Körper geführt, sind Stechschutzhandschuhe evtl. mit Unterarmstulpe sowie Stechschutzschürze, -poncho oder -bolero zu tragen.

Sie sind verpflichtet, Ihren Beschäftigten Stechschutz in der passenden Größe zur Verfügung zu stellen.

ccc_3681_as_148.jpg

Abb. 72
S-Haken zum Aufhängen von Fleisch müssen einseitig abgestumpft sein. Für alle anderen Verwendungsarten dürfen nur beidseitig abgestumpfte S Haken eingesetzt werden.

Arbeiten an der Aufschnittschneidemaschine

Wichtig ist, die Maschine nach der Benutzung sofort auszuschalten. Im Rahmen der praxisbezogenen Unterweisung sollte u.a. geübt werden,

ccc_3681_as_85.jpg

Abb. 73
Restehalter zum Aufschneiden von Endstücken zu benutzen und Endstücke so zuzuschneiden, dass sie hinter den Restehalter passen.

  • nicht unter dem Restehalter durchzugreifen

  • Schrägschnitte nur durchzuführen, wenn die zugehörige Schrägschnitteinrichtung genutzt wird

  • Reinigen und Messerwechsel nur mit schnitthemmenden Schutzhandschuhen durchzuführen

Hautbelastung durchWirkungSchutzmaßnahmen
Umgang mit hautbelastenden Lebensmitteln, z. B. Gewürzen, Marinaden, Fleisch, Fisch, Obst, GemüseHautreizungen, intensive Hautreinigung erforderlich, z. B. bei stark färbenden Obst- und GemüsesortenÄnderung der Arbeitsverfahren, Tragen geeigneter Schutzhandschuhe, Verwendung von Hautschutz-, -reinigungs und -pflegemitteln
Kontakt mit erhitzten oder gekühlten ProduktenVerbrennungen, Kälte verringert die Hautdurchblutung und damit ihre Widerstandskraft
Häufiges und intensives Reinigen der Hände, Kontakt mit Reinigungs- und DesinfektionsmittelnIrritation der Haut, Entfettung und AustrocknungÄnderung der Arbeitsverfahren, Verzicht auf Kombipräparate, Verwendung von Hautschutz-, -reinigungs und -pflegemitteln
Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen zum ProduktschutzWärme- und Feuchtigkeitsstau, Aufquellen der Haut, Verringerung der BarrierewirkungVerzicht auf flüssigkeitsdichte Handschuhe, kontaktvermeidende Arbeitstechniken anwenden, Beschäftigte in persönlicher Hygiene schulen

Hautschutzmaßnahmen

Die Einhaltung der Regelungen zum Produktschutz (z. B. HACCP-Konzept; Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept) bedeutet nicht, dass Maßnahmen zum Hautschutz berücksichtigt sind. Die in der Tabelle beschriebenen Maßnahmen sind zusätzlich umzusetzen.

Mehr Hygiene durch Handschuhe?

Das Tragen von Einmalhandschuhen im Verkauf hat keine hygienischen Vorteile, ist aber für die Beschäftigten hautgefährdend. Ein hygienischer Umgang mit Lebensmitteln kann besser durch kontaktvermeidende Arbeitstechniken erreicht werden, z. B.:

  • durch Benutzung von Gabeln und anderen Hilfsmitteln

  • durch Einbeziehen des Verpackungsmaterials; Auflegen der Ware direkt auf Folie.

Wichtig dabei sind Schulung der Beschäftigten zu betrieblichen und persönlichen Hygienemaßnahmen und Durchführung regelmäßiger Hygienekontrollen.

Bei Feuchtarbeit ab 2 Stunden pro Arbeitsschicht sind Sie verpflichtet eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Bei Feuchtarbeit ab 4 Stunden pro Arbeitsschicht müssen Sie die Teilnahme Ihrer Beschäftigten an der Pflichtvorsorge dokumentieren.

Händedesinfektion

An Waschbecken sollten separate Spender für Hautreinigungsmittel und Desinfektionsmittel vorhanden sein und klar festgelegt werden, wann eine Händedesinfektion erforderlich ist. Eine alleinige Händedesinfektion ist in der Regel hautschonender als die Reinigung. Es wird daher empfohlen, keine kombinierten Hautreinigungs- und Desinfektionsmittel zu verwenden.

Hautschutzplan

Sie sind verpflichtet, für hautgefährdende Tätigkeiten einen Hautschutzplan zu erstellen. Im Hautschutzplan werden die zu verwendenden Schutzhandschuhe, Hautschutzmittel, Hautreinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Hautpflegemittel den einzelnen hautgefährdenden Tätigkeiten zugeordnet.

Bedientheke

Sie möchten eine möglichst große Auswahl an Frischware präsentieren. Bedenken Sie dabei, dass Ihre Beschäftigten alle Waren gut erreichen können. Achten Sie deshalb bei der Anschaffung darauf, dass die Tiefe der Bedientheke nicht zu ausladend ist. Das häufige Abstützen auf der Theke um an die vorderen Waren zu kommen, stellt eine hohe körperliche Belastung für das Verkaufspersonal dar, macht keinen professionellen Eindruck und ist nicht der Hygiene förderlich.

ccc_3681_as_5.jpgDrehrondelle in Bedientheke

Gabeln oder Zangen können Erleichterung schaffen. Platzieren Sie schwere Produkte, häufig gekaufte Produkte und aktuelle Angebote bei der Bestückung der Bedientheke im direkten Greifraum des Verkaufspersonals. Mit dieser einfachen Maßnahme, schaffen Sie eine spürbare Entlastung für Ihre Beschäftigten. Achten Sie außerdem darauf, dass die Scheiben zur Reinigung ohne körperliche Zwangshaltung (z. B. anhaltendes Bücken) leicht erreichbar sind.

Lärmschutz in der Fleischvorbereitung

Dieser beginnt bereits mit der Maschinenauswahl. Rangfolge der Maßnahmen:

  1. 1.

    technische Maßnahmen, wie lärmgeminderte Maschinen, Aufstellung in separatem Raum

  2. 2.

    organisatorischen Maßnahmen, wie der zeitlichen Beschränkung von lauten Tätigkeiten oder der Verlegung in Zeiten, zu denen weniger Beschäftigte anwesend sind

  3. 3.

    tragen von Gehörschutz

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bieten hier praxisnahe Beratung sowie die Durchführung einer Lärmmessung an.

ccc_3681_as_92.jpg

Abb. 74
Bereits ab einem Tageslärmexpositionspegel von 80 dB(A) sind erste Maßnahmen erforderlich wie z. B. die Angebotsvorsorge bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt zum Thema Lärm oder die Bereitstellung von Gehörschutz.

Fleischereimaschinen

Betrachten Sie jede eingesetzte Maschine einzeln in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Folgende Punkte gelten für alle Ihre Fleischereimaschinen, ob Knochenbandsäge, Fleischwolf oder Kutter:

  • Lesen Sie die Betriebsanleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, des Herstellers und erstellen Sie daraus eine Betriebsanweisung (siehe auch Kap. 2.2 "Was für die Branche gilt")

  • Legen Sie Fristen für die regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb fest; auch hier bietet die Betriebsanleitung des Herstellers Orientierung

  • Achten Sie beim Aufstellungsort auf einen sicheren Stand der Maschine und einen ausreichenden Arbeitsraum um die Maschine herum (Abstand von Türen und Verkehrswegen)

  • Die elektrische Installation muss die entsprechende Schutzart für Feuchtbereiche aufweisen; elektrische Zuleitungen dürfen nicht unter Zug stehen oder über scharfe Kanten geführt werden

Sollten Sie Jugendliche unter 18 Jahren beschäftigen, z. B. im Rahmen eines Praktikums oder als Aushilfen, beachten Sie, dass diese nicht an gefährlichen Maschinen arbeiten dürfen. Hierzu zählen u. a. Kutter, Sägen. Eine Ausnahme in der Beschäftigungsbeschränkung bilden Auszubildende unter Aufsicht zur Erreichung des Ausbildungsziels.

Einsatz von Reinigungsmitteln

Versuchen Sie, Reiniger einzusetzen, die nicht als Gefahrstoff gekennzeichnet sind. Für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen beachten Sie die Hinweise in Kapitel 3.1.3 "Umgang mit Gefahrstoffen".

ccc_3681_as_5.jpgKleine Gebinde mit Gefahrstoffen und Dosierhilfsmittel, wie z. B. Ausgießer oder Dosierpumpen, machen das Arbeiten mit Gefahrstoffen sicherer, ergonomischer und garantieren eine genauere Dosierung.

Maßnahmen gegen Rutschunfälle

Für bestimmte Arbeitsbereiche sind Fußbodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften erforderlich. Hierzu zählt z. B. der Bereich hinter der Bedientheke, da heruntergefallene Teile von Fleisch- und Wurstwaren zu einer Erhöhung der Rutschgefahr führen können. Achten Sie darauf, dass der Bodenbelag die Anforderungen an die Rutschhemmung erfüllt (z. B. Bedienungsgang für Fleisch und unverpackte Wurst R11, Fleischbearbeitung R12 V8). Informationen hierzu liefern z. B. der Hersteller oder Lieferant des verlegten Bodenbelages. Die Rutschhemmung eines Bodenbelages muss durch sachgerechte Reinigung erhalten werden. Sorgen Sie dafür, dass Verunreinigungen umgehend beseitigt werden und dass die Bodenreinigungs- und -pflegemittel geeignet sind und nicht die rutschhemmenden Eigenschaften des Bodens vermindern.

Unterweisung/Information der Beschäftigten

Erstellen Sie Betriebsanweisungen, die die notwendigen Verhaltensregeln bei der Arbeit an Bedientheken und mit Fleischereimaschinen leicht verständlich zusammenfassen. Unterweisen Sie die mit diesen Arbeiten beauftragten Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeiten. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen. Dokumentieren Sie alle Unterweisungen.

3.4.2 Backwaren und Arbeitsmittel im Backbetrieb

In der Regel werden im Einzelhandel Teig-Rohlinge verwendet, die mit entsprechenden Ladenbacköfen aufgebacken und der Kundin oder dem Kunden zum Kauf bereitgestellt werden. Bei der Gestaltung solcher Backbereiche müssen die baulichen Gegebenheiten, die Art der genutzten Arbeitsmittel und die Qualifizierung der Beschäftigten berücksichtigt werden.

ccc_3681_as_7.jpg

Abb. 75
Arbeitsbereich Backwaren im Einzelhandel.

Achtung: Weitere Frischebereiche

Die Kapitel 3.4.1 "Bedientheke und Fleischvorbereitung" sowie 3.4.2 "Backwaren und Arbeitsmittel im Backbetrieb" stellen keine abschließende Betrachtung der möglicherweise vorhandenen Frischebereiche dar. Andere Frischebereiche, z. B. Käse, Fisch, Sushi, vegetarische Angebote, weisen in der Regel vergleichbare Gefährdungen für die Beschäftigten auf, wie die hier behandelten.

Bei der Gefährdungsbeurteilung für die nichtgenannten Frischebereiche können Sie sich an den Kapiteln "Bedientheke und Fleischvorbereitung" sowie "Backwaren und Arbeitsmittel im Backbetrieb" orientieren oder weitere verwandte Branchenregeln heranziehen.
ccc_3681_as_158.jpgRechtliche Grundlagen
  • §§ 3-14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • "Fußböden" (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.5/1,2)

  • DGUV Regel 110-004 "Arbeiten in Backbetrieben" (bisher BGR 112)

ccc_3681_as_118.jpgGefährdungen

Für Ihre Beschäftigten im Bereich Backwaren bestehen u.a. die folgenden Gefährdungen:

  • Mechanische Gefährdungen durch Rutschen und Stolpern (durch Verunreinigungen, z. B. Krümel oder Fett auf dem Boden oder durch ungeeignete Bodenbeläge)

  • Gefahr von Schnittverletzungen, z. B. an der Brotschneidemaschine oder beim Umgang mit Brotmessern

  • Verbrennungen an heißen Oberflächen (Bleche, Öfen)

  • Kälteschädigung global (Unterkühlung) oder lokal (Erfrierung), z. B. bei Arbeit im Tiefkühlraum

  • Gefährdung durch ungünstige ergonomische Bedingungen, z. B. Arbeitstheke oder Handhabung von Backblechen in ungünstiger Position

  • Gefährdungen durch Gefahrstoffe, insbesondere in Form von Reinigungsmitteln

Beispielhafte Anlagen und Arbeitsmittel im Backbetrieb:
  • Ladenbackofen

  • Tiefkühlzelle

  • Regal für Backwaren

  • Gärautomat

  • Beschickungs-/Auskühl-/Transportwagen

  • Brotschneidemaschine

  • persönliche Schutzausrüstungen (Backofenhandschuhe ggf. mit Unterarmstulpen, Schürze, Langarmbekleidung)

Neben Kenntnissen für den sicheren Umgang mit den besonderen Geräten und Prozessen des Backbetriebs, müssen sich die Beschäftigten auch an hygienische Anforderungen halten. Dies betrifft sowohl die Umgebungs-, Lebensmittel- als auch Personalhygiene.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Personalhygiene sollte eine Anleitung zum Hände waschen bzw. desinfizieren am Waschplatz des Backbereichs angebracht werden.
Werden frische Artikel (z. B. frische belegte Brötchen) angeboten, ist zusätzlich eine Unterweisung nach Infektionsschutzgesetz notwendig.
ccc_3681_as_46.jpgMaßnahmen

Achten Sie bei der Konzipierung von Arbeitsbereichen auf eine ergonomisch günstige Gestaltung. Dazu gehört z.B.

  • Adäquate Höhen der Backvorbereitungstische (Bestücken der Backbleche)

  • Kurze Wege zwischen den einzelnen Prozessschritten (TK-Raum, Ofen)

  • Leicht zu reinigende Flächen und Maschinen

Zur Arbeit im Tiefkühlraum siehe Kap. 3.4.5 "Kühl-, Tiefkühlraum".

Heiße Oberflächen

Direkter Kontakt mit heißen Oberflächen muss vermieden werden. Dies erreichen Sie z. B. durch Einsatz von Entnahmestäben oder Haken zum Entnehmen der Bleche.

Auch Jacken mit langen Ärmeln, wie sie in Form von Berufsbekleidung für Bäcker eingesetzt werden, können helfen, das Risiko von Verbrennungen an den Unterarmen zu reduzieren.

Maschinen im Backbetrieb

Folgende Punkte gelten für alle Ihre Maschinen, ob Backautomat oder Brotschneidemaschine:

  • Lesen Sie die Betriebsanleitung des Herstellers und erstellen Sie daraus eine Betriebsanweisung (siehe auch Kap. 2.2 "Was für die Branche gilt")

  • Legen Sie auch die Fristen für die regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb fest. Auch hier bietet die Betriebsanleitung des Herstellers Orientierung

  • Achten Sie beim Aufstellen einer Maschine auf einen sicheren Stand der Maschine und auf einen ausreichenden Arbeitsraum um die Maschine herum

ccc_3681_as_120.jpg

Abb. 76
Stellen Sie Ihren Beschäftigten beim Umgang mit heißen Blechen Backofenhandschuhe zur Verfügung ggf. auch mit Unterarmstulpen.

Umgang mit Messern

Lassen Sie Messer nicht ungeschützt herumliegen. Solange Messer nicht benutzt werden, gehören sie in eine geeignete Ablageeinrichtung, die schnell und einfach erreichbar ist.

Bereits bei der Beschaffung von Messern können Sie eine auf die Anwendung abgestimmte Klingenform wählen. Ebenfalls kann ein ergonomischer Griff das Abrutschen der Hand in Richtung Klinge verhindern.

ccc_3681_as_26.jpg

Abb. 77
Betrachten Sie jede eingesetzte Maschine einzeln in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Einsatz von Reinigungsmittel

Versuchen Sie, Reiniger einzusetzen, die nicht als Gefahrstoff gekennzeichnet sind. Für alle Gefahrstoffe benötigen Sie vom Lieferanten das zugehörige Sicherheitsdatenblatt. Hieraus ergeben sich notwendige Schutzmaßnahmen, z. B. in Form von persönlichen Schutzausrüstungen, und die Verhaltensregeln, z. B. bei Kontakt mit Haut oder Augen.

ccc_3681_as_5.jpgAutomatisierte Reinigungsvorgänge des Ofens durch Reinigungskartuschen.

Maßnahmen gegen Rutschunfälle

Für bestimmte Arbeitsbereiche, z. B. Verkaufsbereiche mit ortsfesten Backöfen, sind Fußbodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften erforderlich. Zum Aufbacken vorgefertigter Backwaren beispielsweise wird ein Fußboden mit der Anforderung an die Rutschhemmung R10 vorgeschrieben.

Unterweisung/Information der Beschäftigten

Erstellen Sie Betriebsanweisungen, die die notwendigen Verhaltensregeln bei der Arbeit im Backbereich leicht verständlich zusammenfassen. Unterweisen Sie die mit diesen Arbeiten beauftragten Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeiten. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen. Dokumentieren Sie alle Unterweisungen.

3.4.3 Kühl- und Tiefkühlraum

Manche Waren müssen gekühlt oder tiefgekühlt gelagert zum Verkauf angeboten werden. Temperaturen unter +10 °C, wie in Kühlräumen vorkommend, werden nach DIN 33403-5:1997-01 bereits als Kältebereich II klassifiziert und einige zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden notwendig. Neben der niedrigen Temperatur spielen auch Luftgeschwindigkeit, Aufenthaltsdauer, Art der Tätigkeit und Temperaturwechsel beim Betreten und Verlassen der Kühlräume bei der Belastung für die Beschäftigten eine Rolle.

ccc_3681_as_62.jpg

Abb. 78
Tiefkühlraum

ccc_3681_as_142.jpg

Abb. 79
Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen, hier Kälteschutzkleidung, zur Verfügung. Für den kurzzeitigen Einsatz im TK-Raum z. B. Jacke und Handschuhe.

ccc_3681_as_158.jpgRechtliche Grundlagen
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

  • §§ 3-14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.3)

  • "Fußböden" (ASR A1.3/1,2)

  • DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln"

    Kapitel 2.35 "Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen"

ccc_3681_as_57.jpgWeitere Informationen
  • DIN 33403-5:1997-01 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung, Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen"

  • DIN 8986:2012-10 "Kühlräume - Bauliche sicherheitstechnische Anforderungen"

ccc_3681_as_118.jpgGefährdungen

Gefährdungen bei Arbeiten in Kühl- und Tiefkühl- (TK-) räumen können sich ergeben durch:

  • Thermische Faktoren

    • Globale Kälteschädigung des Körpers (Unterkühlung) bei eingeschlossen werden im Kühl-/TK-Raum oder bei einem medizinischen Notfall im Kühl-/TK-Raum

    • Lokale Kälteschäden (Erfrierungen) bei Kontakt mit kalten Oberflächen

      Beachten Sie, dass lokale Kälteschädigung, insbesondere der Hände, auch schon beim Kontakt mit Kühl-/TK-Gut im Laden auftreten können, z. B. bei Verräumen von Ware oder bei der Inventur

  • Häufungen von Erkältungskrankheiten oder Harnwegserkrankungen

  • Ausrutschen auf Eisglätte oder Kondenswasser

  • Brände bei brennbaren Kältemitteln

ccc_3681_as_46.jpgMaßnahmen

Die sichere Kälteanlage

Erstellen Sie eine Betriebsanweisung (siehe Kap. 2.2 "Was für die Branche gilt") für Ihre Kälteanlage. Die Betriebsanleitung des Herstellers liefert Ihnen notwendige Informationen. Nutzen Sie Ihre Betriebsanweisung auch für die Unterweisung der Beschäftigten. Für alle zugänglich ist die Betriebsanweisung möglichst in der Nähe der Anlage auszuhängen.

Notentriegelung

Kühl- und TK-Räumen müssen jederzeit verlassen werden können, auch wenn die Tür von außen verschlossen ist. Meist ist diese Forderung durch eine von innen leicht zu entriegelnde Tür gewährleistet. Vergewissern Sie sich in regelmäßigen Zeitabständen, dass der Entriegelungsmechanismus funktioniert. Achten Sie darauf, dass die Ausgangstür ab einer Raumgröße von 10 m2 nachleuchtend markiert oder eine Sicherheitsbeleuchtung im Raum installiert ist. Ab 100 m2 Raumgröße muss die Markierung nachleuchtend und zusätzlich eine unabhängige Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein.

Bei einem Sturz oder einem anderen medizinischen Notfall im Kühl- oder TK-Raum, droht schnell Unterkühlungsgefahr. Organisieren Sie die Arbeit im Kühl-/TK-Raum so, dass regelmäßig nach allein arbeitenden Beschäftigten geschaut wird oder vereinbaren Sie deren regelmäßige Rückmeldung. Ab > 20 m2 und Raumtemperatur < -10 °C wird grundsätzlich eine Notrufeinrichtung gefordert.

Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

Beachten Sie bei der Beschaffung von Kälteschutzkleidung die individuelle Konstitution Ihrer Beschäftigten und beziehen Sie Ihre Beschäftigten in die Auswahl der Kleidung mit ein, dann können Sie mit einer höheren Akzeptanz rechnen. Kälteschutzkleidung sollte immer griffbereit in der Nähe des TK Raumes aufbewahrt, Handschuhe können auch mitgeführt werden. Denn auch bei der Verräumung oder bei der Inventur von TK-Produkten im Verkaufsraum sollten Handschuhe getragen werden, um Kälteschäden an den Fingern entgegenzuwirken.

Begrenzung der Aufenthaltsdauer

Bei Temperaturen von unter -25 °C beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 2 Stunden. Es muss eine Aufwärmpause von 15 Minuten folgen. Auch bei Temperaturen oberhalb von -25 °C empfehlen sich vergleichbare Regelungen mit Aufwärmpausen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge - Pflichtvorsorge

Bei Arbeiten in Bereichen von -25 °C und kälter müssen Sie für Ihre Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen.

Eisbildung entgegenwirken

Um Eisbildung zu vermeiden, sollten Türen zu Kühl- und TK-Räumen nur so kurzzeitig wie möglich offen stehen. Ein Vorhang aus Kunststoffstreifen hinter der Tür kann helfen, das Einströmen von feuchter Warmluft zu verringern. Bewährt hat sich im Arbeits- und Verkehrsbereich in der Nähe der Zugangstür auch der Einbau einer Fußbodenheizung. Ein ausreichend rutschhemmender Bodenbelag R12 bei unverpackter Ware, R11 bei verpackter Ware in Kühlräumen ist erforderlich.

Feuerlöscheinrichtungen

Achten Sie bei der Verwendung brennbarer Kältemittel darauf, Feuerlöscher mit einem für das Kältemittel geeigneten Löschmittel in der Nähe bereitzuhalten.

Lagerung im Kühl- oder TK-Raum

Achten Sie im Kühl- oder TK-Lager wie auch im übrigen Lager darauf, dass Stapel nicht umfallen oder Beschäftigte nicht über umherliegende Verpackung, Folien, Kartonagen stolpern können. Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten bei Betreten immer das Licht einzuschalten um Hindernisse erkennen zu können.

Unterweisung/Information der Beschäftigten

Erstellen Sie Betriebsanweisungen, die die notwendigen Verhaltensregeln bei der Arbeit in Kühl- und Tiefkühlbereichen insbesondere das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen leicht verständlich zusammenfassen. Unterweisen Sie die mit diesen Arbeiten beauftragten Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeiten. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen. Dokumentieren Sie alle Unterweisungen.

3.4.4 Leergutrücknahme

Ob Einweg- oder Mehrwegflaschen, dem hohen Aufkommen an pfandpflichtigen Getränkeverpackungen wird im Lebensmitteleinzelhandel oftmals mit automatisierten Rücknahmesystemen begegnet. Trotz hohem Technisierungsgrad sollten Sie auf die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze im Bereich Leergutrücknahme Wert legen.

ccc_3681_as_52.jpg

Abb. 80
Planen Sie ausreichend Raum für sicheres Rangieren z. B. mit Flurförderzeugen zum Abtransport des Leergutes ein.

ccc_3681_as_158.jpgRechtliche Grundlagen
  • §§ 3-14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.2)

  • "Verkehrswege" (ASR A1.8)

  • "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe, TRBA 500)

ccc_3681_as_57.jpgWeitere Informationen
  • Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): LV 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten"

  • DIN EN 619:2011-02 "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut"; Deutsche Fassung EN 619:2002+A1:2010)

ccc_3681_as_118.jpgGefährdungen
ccc_3681_as_41.jpg
Abb. 81
Automatisierte Leergutrücknahmesysteme unterscheiden zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen sowie Getränkekästen

Einwegverpackungen werden in Fraktionen wie Glas, Dosen, PET sortiert, kompaktiert oder zerkleinert und in Auffangbehältern gesammelt.

Mehrwegverpackungen und Getränkekästen werden über eine Förderanlage transportiert und bei Flaschen stehend auf einem Flaschensammeltisch bzw. bei Kästen auf einer Rollenbahn gepuffert bis zur Verräumung in Kästen bzw. auf Paletten.

Je nach System der Leergutrücknahme sind auftretende Gefährdungen zu unterscheiden:

Für Einwegsysteme

  • Mechanische Gefährdung bei der Störungsbeseitigung, Leerung der Sammelbehälter

  • Gefährdung durch Lärm des Kompaktierers

Für Mehrwegsysteme

  • Gefährdung durch Heben und Tragen schwerer Lasten/Getränkekästen z.T. aus ungünstiger Position

  • Gefährdung durch Scherben

  • Mechanische Gefährdung durch die Fördertechnik

  • Gefährdung durch Lärm,

    z. B. bei einer Kastenrutsche

  • Gefährdung durch Tiere,

    z. B. Wespen

ccc_3681_as_46.jpgMaßnahmen

Fördertechnik

Leergutrücknahmeautomaten unterliegen der Maschinenrichtlinie. CE-Kennzeichnung, deutschsprachige Betriebsanleitung und Konformitätserklärung muss der Hersteller liefern. Erstellen Sie auf Basis der Betriebsanleitung eine Betriebsanweisung (siehe auch Kap. 2.2 "Was für die Branche gilt").

Legen Sie Fristen für regelmäßige Prüfung durch einen Fachbetrieb fest. Hier bietet die Betriebsanleitung Orientierung. Die Funktion der Sicherheitseinrichtungen, wie z. B. Springbleche, Springrollen oder Not-Halt Schalter, sollte in kürzeren Abständen geprüft werden.

An angetriebenen Umlenkrollen, an denen z. B. Förderbänder abtauchen, besteht Einzugsgefahr für Haare oder Kleidung. Achten Sie darauf, dass Beschäftigte bei der Arbeit an rotierenden Teilen keine Schals, lange Haare geschlossen und generell eng anliegende Kleidung tragen. Jeder Spalt, der eine Einzugsstelle bildet, von mehr als 5 mm und weniger als 50 mm Breite ist zu sichern.

ccc_3681_as_93.jpg

Abb. 82
Möglichkeiten der Sicherung z. B. durch Einsatz einer Springrolle oder durch Verkleidung.

Aufstellungsort

Bei der Wahl des Aufstellungsortes der Leergutrücknahme gilt:

  • Keine Einengung von Flucht- und Rettungswegen

  • Keine Zugluft

  • Mind. 0,5 m Gangbreite entlang der Förderstrecke z. B. für Instandhaltung

  • Keine Lärmbeeinträchtigung anderer Arbeitsplätze

Durch Lärmmessung lässt sich ermitteln, welche Lärmexposition in der Leergutrücknahme besteht. Bereits ab einem Tageslärmexpositionspegel von 80 dB(A) sind Maßnahmen erforderlich, z. B. Angebotsvorsorge bei der Betriebsärztin oder beim Betriebsarzt oder Bereitstellung von Gehörschutz.

Flaschensammeltisch

Gestalten Sie die Arbeit am Flaschensammeltisch ergonomisch, auch wenn Ihre Beschäftigten arbeitstäglich nur kurze Zeit daran arbeiten:

  • Tischhöhe zwischen 0,76 und 0,96 m

  • Tischtiefe max. 0,57 m, alternativ Tisch von zwei Seiten erreichbar, alternativ Einbau eines Lenkbleches zum Heranholen der Flaschen

  • Leere Getränkekästen nicht über dem Sammeltisch positionieren, besser ist die Verwendung von Haken zum Einhängen der Kästen am Tisch auf Arbeitshöhe

  • mindestens 1,5 m2 Fläche zum Stehen am Tisch (mind. 1 m breit); Arbeitsfläche darf nicht mit z. B. Paletten eingeengt werden

ccc_3681_as_4.jpg

Abb. 83
Für eine problemlose Entnahme der Kästen soll sich die Entnahmestelle nicht direkt unter dem Flaschensammeltisch befinden.

Fördertechnik für Getränkekästen

Die Entnahmestelle sollte so angeordnet sein, dass rückenschonend gearbeitet werden kann. Im besten Fall sollte ein Stetigförderer am Ende die Kästen auf dieses Entnahmeniveau anheben. Stapeln von Getränkekästen auf Paletten sollte so gestaltet werden, dass Stapeln von Kästen über Schulterniveau vermieden ist.

Handwaschbecken

Ihre Beschäftigten sollten beim Wechsel von der Leergutannahme zu einer anderen Tätigkeit oder vor der Pause in der Nähe der Leergutannahme eine Möglichkeit haben, sich die Hände zu waschen.

Ausrüstung zur Scherbenbeseitigung

Schaffen Sie einen Platz für Schaufel, Besen und Eimer zur Scherbenbeseitigung und Entsorgung in einem schnittfesten Behältnis. Stellen Sie Ihren Beschäftigten hierfür Schnittschutzhandschuhe zur Verfügung.

ccc_3681_as_98.jpg

Abb. 84
Gebotszeichen "Handschutz benutzen".

Handhabung von Leergutsammelbehältern im Einwegbereich

ccc_3681_as_147.jpg

Abb. 85
Die Auffangbehälter sind auf Rollen und aufklappbar, sodass Säcke nicht gehoben werden müssen.

Unterweisung/Information der Beschäftigten

Erstellen Sie Betriebsanweisungen, die die notwendigen Verhaltensregeln bei der Arbeit im Leergutrücknahmebereich leicht verständlich zusammenfassen. Unterweisen Sie die mit diesen Arbeiten beauftragten Beschäftigten vor der erstmaligen Aufnahme der Arbeiten. Wiederholen Sie die Unterweisungen in längstens jährlichen Abständen. Dokumentieren Sie alle Unterweisungen.