DGUV Information 205-032 - Rettungswesten und Atemschutz bei Einsätzen auf Binnenschiffen

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Schutzhüllen

Rettungswesten können nach DIN EN ISO 12402-8 mit einer Schutzhülle gegen metallische Spritzer, Wärmestrahlung und Flammen ausgestattet sein (Abbildung 7). Durch diese Hülle können Rettungswesten vor allem im Außenangriff eingesetzt werden und sind vor Beschädigung geschützt. Die in der DIN EN ISO 12402-8 definierten Anforderungen an die Schutzhülle beziehen sich nur auf die Brandeigenschaften der verwendeten Materialien. Es gibt normativ keine Prüfung der gesamten Rettungsweste unter Bedingungen ähnlich einem Innenangriff, wie sie für Atemschutzgeräte oder für Schutzkleidung zur Brandbekämpfung gefordert ist. Bestimmte Hersteller, die auch den Feuerwehrsektor bedienen, haben Gutachten über Materialprüfungen in Anlehnung an Zulassungsprüfungen für Pressluftatmer und Schutzkleidung für den Innenangriff erstellen lassen, um überhaupt eine Eignung der Rettungswesten für die Nutzung während des Innenangriffs darzustellen. Es ist folglich nicht gesichert, dass eine Rettungsweste nach einem Innengriff noch sicher funktioniert. Wurde eine Rettungsweste im Innenangriff getragen, ist sie anschließend außerordentlich durch eine befähigte Person zu prüfen (siehe hierzu § 11 (3) DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren").

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Abb. 7
Rettungsweste mit metallisierter Schutzhülle

Beim Innenangriff auf einem Binnenschiff besteht im Innern des Schiffs üblicherweise nicht die Gefahr des Ertrinkens. Wird dennoch eine Rettungsweste getragen, kann die manuelle Auslösung versehentlich betätigt werden, beispielsweise durch Hängenbleiben. Zusätzlich behindert die Rettungsweste die Fortbewegung und Handlungen zur Menschenrettung und Brandbekämpfung. Aus diesen Gründen wird empfohlen, Rettungswesten - unabhängig von der Schutzhülle - vor einem Innenangriff abzulegen. Zur Sicherstellung des Schutzziels "vor Ertrinken schützen" wird ein Sicherungsboot in der Nähe des Havaristen (in Fließgewässern im Unterstrom) positioniert, um eine über Bord gegangene Einsatzkraft sofort retten zu können (Abbildung 14).