Abschnitt 7 - 7 Unterweisung
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen (u. a. nach DGUV Vorschrift 1 und OStrV bzw. TROS Laserstrahlung). Dies umfasst auch den sicheren Umgang mit Laser-Einrichtungen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und ist mit maximal einjährigem Abstand zu wiederholen.
Integraler Bestandteil der Unterweisung sollten die Inhalte der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und der zugehörigen Betriebsanweisungen für einen entsprechenden HLG-Arbeitsplatz sein. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.