DGUV Information 203-093 - Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.5 - 4.5 Brand- und Explosionsgefahr

Bei der Lasermaterialbearbeitung werden Materialien, Stoffe und Oberflächenbeschichtungen hoch erhitzt. Der Wärmeeintrag kann ungewollt an im Voraus nicht definierten Positionen erfolgen. Die Möglichkeit des Brandes oder einer Explosion kann gegeben sein.

Freigesetzte Partikel und Rauche, die bei der Lasermaterialbearbeitung entstehen, können ebenfalls hohe Temperaturen aufweisen. Dies ist bei der Konzeption der Absauganlage zu beachten. Hinweise zur Verringerung von Brandgefährdungen in Absauganlagen werden in der DGUV Regel 109-002 gegeben. Staubablagerungen in den Rohrleitungen der Absauganlage führen zu einer erhöhten Brandgefährdung. Aus diesem Grund ist auf eine strömungstechnische optimierte Ausführung der Absauganlage (z. B. wenige Krümmer und möglichst kurze flexible Schlauchstücke) zu achten. Die Strömungsgeschwindigkeit in der Rohrleitung sollte nach DGUV Regel 109-002 mindestens 12-15 m/s betragen, um Ablagerungen in der Rohrleitung aus den abgesaugten Rauchen wirksam zu vermeiden.

Gegen glühende Schmelzspritzer, die auf den Filter gelangen und diesen entzünden können, eignen sich z. B. Prallbleche im Rohrleitungssystem. Mit Hilfe von Funkenerkennungs- und Löschanlagen lässt sich die Brandgefahr ebenfalls reduzieren.