DGUV Grundsatz 303-005 - Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen

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Abschnitt 6 - 6 Empfehlungen zur Fortbildung von Laserschutzbeauftragten

Die Fortbildung soll sicherstellen, dass die Laserschutzbeauftragten über aktuelle Neuerungen im Vorschriften- und Regelwerk sowie neue Entwicklungen im Laserstrahlenschutz informiert werden. Ausgehend von einer kurzen Wiederholung wichtiger Aspekte des Laserstrahlenschutzes sollen die konkreten Inhalte der Fortbildung flexibel gestaltet werden. Folgende Themen können beispielsweise behandelt werden:

  1. 1.

    Laserklassen und Schutzmaßnahmen

  2. 2.

    Praxisbeispiel(e) zur Gefährdungsbeurteilung

  3. 3.

    Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk

  4. 4.

    Neuerungen im Laserstrahlenschutz (z. B. technische Entwicklungen)

  5. 5.

    Erfahrungsaustausch: Praxis des Laserschutzbeauftragten

Der Umfang der Fortbildung soll mindestens 8 Lehreinheiten betragen.