DGUV Grundsatz 303-005 - Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Allgemeine Lehrgänge (mindestens 14 Lehreinheiten)

In den Allgemeinen Lehrgängen wird intensiv auf die Thematik der Gefährdungsbeurteilung von Laserstrahlung eingegangen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch die Teilnehmer an diesen Lehrgängen sich in die Besonderheiten für das eigene Einsatzgebiet selbstständig einarbeiten müssen.

Laserschutzbeauftragte, die an Lasereinrichtungen eingesetzt werden, an denen regelmäßig Änderungen vorgenommen werden, und bei denen daher regelmäßig die Gefährdung neu beurteilt werden muss, sollten an einem allgemeinen Lehrgang teilnehmen. Beispiele hierfür sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Betriebe, in denen die Lasereinrichtung für verschiedene Anwendungen immer wieder umgebaut und/oder in denen nicht klassifizierte Lasereinrichtungen eingesetzt werden.