DGUV Information 202-044 - Sportstätten und Sportgeräte Hinweise zur Sicherheit und Prüfung

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Abschnitt 2 - Sporthallen

Böden

  • Unbeschädigte Bodenbeläge und Sockelleisten

  • Bodenhülsen mit bündig abschließenden Deckeln

  • Art der Bodenpflege:

    keine Verwendung fettender Pflegemittel; Abstimmung geeigneter Pflegemittel mit dem Bodenhersteller

Wände

  • keine Risse, keine vorstehenden Teile, keine Brüche sowie keine scharfen Kanten bis zu einer Höhe von mindestens 2 m über Oberkante Hallenboden

  • unbeschädigte, ballwurfsichere Verglasungen

  • Verkleidungen ohne Absplitterungen

  • Nachgiebige Wandabdeckungen

Trennvorhänge

  • Steuerung durch Schlüsselschalter mit "Totmannschaltung"

  • Schlüssel nur in Aus-Stellung abziehbar

  • Trennvorhang ist vom Bedienungsstandort einsehbar

  • Laststange innerhalb des Trennvorhangs ohne hervorstehende scharfkantige Teile

  • Bei heruntergelassenem Vorhang Abstand zwischen Laststange und Fußboden maximal zehn Zentimeter

  • Keine Schäden an Trennvorhangbahnen

Geräteraum

  • Feste Markierungen oder Beschriftungen auf dem Boden (für Großgeräte) und an den Regalen und Schränken.

  • Visualisierung der Gerätepositionen durch Fotos bzw. Geräteraumplan.

  • Sportgeräte sicher lagern

  • Geräte, die nicht mehr oder nur sehr selten genutzt werden, sollten ausgelagert werden.

  • Entlastung der Transportrollen während der Aufbewahrung der Sportgeräte im Geräteraum

Sonstiges

  • Geräteraumtore leichtgängig (Schäden an Seilen, Seilführungen, Laufrollen und Führungsschienen sofort mitteilen)

  • Keine unzulässig abgestellten Geräte in der Halle

  • Freie Verkehrs- und Fluchtwege

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