DGUV Information 202-087 - Mehr Sicherheit bei Glasbruch

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Abschnitt 2.1 - 2 Prüfung der Bruchfestigkeit von Flachgläsern
2.1 Kriterien zum Schutz vor Schnitt- und Stichverletzungen

Zur Prüfung von Flachglas im Bauwesen wird ein Pendelschlagversuch nach DIN EN 12600 "Glas im Bauwesen - Pendelschlagversuch" eingesetzt, um das Verhalten des Glases bei menschlichem Körperstoß abzubilden.

Bei der Prüfung darf jedes Probestück entweder nicht brechen oder gemäß der Definition in der Norm nur "ungefährlich" brechen.

Nach DIN 58125 "Schulbau - Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen" gelten Werkstoffe für Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen als bruchsicher, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen.