DGUV Information 202-087 - Mehr Sicherheit bei Glasbruch

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Bildverglasungen und Spiegel

Bildverglasungen und Spiegel in Aufenthaltsbereichen müssen aus Sicherheitsglas oder bruchsicherem Material bestehen. Normalglas ist zulässig, wenn beispielsweise

  • Spiegel durch Waschbecken abgeschirmt sind,

  • Spiegel großflächig mit der Wand oder einem Trägermaterial verklebt sind,

  • Verglasungen oder Spiegel mit Splitterschutzfolie beklebt sind.

In Sporthallen müssen sie ballwurfsicher nach DIN 18032-3 sein.