Abschnitt 4.4 - 4.4 Bildverglasungen und Spiegel
Bildverglasungen und Spiegel in Aufenthaltsbereichen müssen aus Sicherheitsglas oder bruchsicherem Material bestehen. Normalglas ist zulässig, wenn beispielsweise
Spiegel durch Waschbecken abgeschirmt sind,
Spiegel großflächig mit der Wand oder einem Trägermaterial verklebt sind,
Verglasungen oder Spiegel mit Splitterschutzfolie beklebt sind.
In Sporthallen müssen sie ballwurfsicher nach DIN 18032-3 sein.