DGUV Information 215-121 - Gestaltung barrierefreier Tagungen, Seminare und sonstiger Veranstaltungen

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Abschnitt 2.4 - 2.4 Barrierefrei informieren - Information, Einladung und Anmeldung

Welchen Kreis an Teilnehmenden erwarten Sie?

  • Geladene Gäste

    (Anforderungen in der Regel bekannt)

  • Angemeldete Teilnehmende

    (Abfrage der Anforderungen)

  • Keine Aussagen möglich, da offen zugängliche Veranstaltung

    (auf alle Anforderungen einstellen)

  • Maximale Anzahl an Teilnehmenden

    (abhängig von Art/Ort der Veranstaltung)

Die Auswertung der oben genannten Kriterien erlaubt die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

Menschen mit Behinderungen wissen selbst am besten, welche Hilfen sie benötigen. Bei Veranstaltungen mit Anmeldung ist der Bedarf im Anmeldebogen zu erfragen.

Wie möchten Sie potenzielle Teilnehmende über die Veranstaltung informieren?

  • Persönliche Einladung

  • E-Mail

  • Intranet

  • Internet

  • Flyer

  • Plakate

Bei allen Informationen zur Veranstaltung sind die besonderen Anforderungen von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.

Machen Sie bereits in der Ankündigung auf die vorhandenen Maßnahmen zur Barrierefreiheit aufmerksam.

ccc_3642_03.jpgGeben Sie immer eine Kontaktadresse an, um Anfragen zur Barrierefreiheit zu beantworten.

Hinweise für die Gestaltung der Ankündigung:

  • Klare, lesbare Schrift (serifenfrei, z. B. Arial).

  • Kontrastreiche Gestaltung (z. B. schwarz auf weiß, blau auf weiß).

  • Druckversion: Schriftgröße (z. B. Arial 12).

  • Matt gestrichenes Papier (kein Hochglanzpapier).

  • Für Sehbehinderte, Blinde und Menschen mit eingeschränkten schriftdeutschen Kenntnissen sollten die Informationen der Ankündigung über E-Mail, Intranet oder Internet als Audioversion angeboten werden.

  • Gegebenfalls Brailleschrift verwenden.

  • Barrierefreie Internetversion (Standards der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0).

  • Verständliche (Einfache oder Leichte) Sprache. Diese grundsätzlichen Empfehlungen sind für alle Veranstaltungen sinnvoll.

  • Wegbeschreibung: Auto, Nah- und gegebenfalls Fernverkehr (Zug- und Flugverkehr),

  • Angebote an Fahrdiensten und Taxen.

  • Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) für Nachfragen angeben.

Formulierungsbeispiele für die Abfrage des Bedarfes von Teilnehmenden:

  • "Sollten Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie bis zum ... unser Veranstaltungsbüro (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)"

  • "Wir bitten Sie, uns Ihren persönlichen Bedarf bis zum ... mitzuteilen. Gerne unterstützen wir Sie."

  • "Das Organisationsteam möchte allen Interessierten die Teilnahme an der Veranstaltung ermöglichen. Es ist uns wichtig, dass alle Teilnehmenden die Veranstaltung gemeinsam genießen können. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihren persönlichen Bedarf zum Beispiel in Bezug auf Kommunikation und räumliche Barrierefreiheit mit."

  • "Zahlreiche Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung stehen zur Verfügung. Anreisende mit einem Parkausweis für Behinderte oder einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" fahren zum Tor XYZ. Dort wird Ihnen das Servicepersonal einen geeigneten Parkplatz auf dem Veranstaltungsgelände zuweisen. Menschen mit Behinderungen ohne diesen Nachweis wenden sich bitte an untenstehende Kontaktadresse."

  • "Informationen und Ausschilderungen für Rollstuhlfahrende und mobilitätseingeschränkte, blinde und sehbehinderte Personen sind vorhanden. Zum Veranstaltungsort und zu den Veranstaltungsräumen führen barrierefreie Zugänge. Eine ausreichende Anzahl freier Plätze für Rollstuhlfahrende in den Veranstaltungsräumen und in den Plenarsälen ist verfügbar. Für Begleitpersonen sind ebenfalls Sitzplätze reserviert."

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Abb. 5 Wahrnehmbare und erkennbare Informationen und Ausschilderungen

  • "Barrierefreie Toilettenräume stehen zur Verfügung und sind gut ausgeschildert."

  • "Es wird eine individuelle Betreuung für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung sowie für gehörlose und blinde Menschen in der Veranstaltung angeboten. Bitte melden Sie Ihren Bedarf im Anmeldebogen bis spätestens ... an."

ccc_3642_09.jpgHinweis:
Weitere Informationen könnten über Websets angeboten und abgerufen werden. Eine Führung auf dem Gelände und in den Räumen ist auch durch Verwendung von Smart Tags möglich. Menschen mit Seheinschränkungen können sich mit Hilfe eines Smartphones die Websets vorlesen lassen. Es besteht die Möglichkeit, sich mit dem Smart Tags eigenständig zu orientieren und zu bewegen.
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Abb. 6 Beispiel Smart Tags

ccc_3642_11.jpgFußnote
Der Begriff Behinderte wird in Europa insbesondere bei der Erstellung von Ausweisen und Berechtigungen z. B. für Parkplätze genutzt. Der im BGG für Behinderte verwendete Begriff "Menschen mit Behinderung" könnte in diesem Zusammenhang zu Missverständnissen führen.