DGUV Regel 113-602 - Branche Betonindustrie Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.5 - 3.5 Betonsteine und -platten, Betonwaren

3.5.1
Betreiben von Anlagen zur Betonstein- und -plattenfertigung

Die automatischen Anlagen bestehen aus mehreren Einzelmaschinen und Komponenten sowie Aggregaten, die mit Fördereinrichtungen, wie zum Beispiel Rollenbahnen, Klinkenvorschub und Freihubförderer, zu einem Umlauf verbunden sind. Die Produkte werden programmgesteuert auf Unterlagselementen (Bretter, Bleche) zu den Arbeitsstationen transportiert. Bei der Störungsbeseitigung, Reparatur und Wartung ergeben sich besondere Gefährdungen. Deshalb ist die Kenntnis des Sicherheitskonzeptes der Maschinenhersteller notwendig. Zum Einsatz kommen auch Bodenfertiger.

ccc_3620_83.jpg

Abb. 57 Zugang zum Gefahrbereich mit Zuhaltung und Sicherheitshinweisen

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • Bedingungsanleitungen der Anlagenhersteller

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • Verletzt werden durch bewegte Anlagenteile oder Produkte:

    • wegen fehlender Kenntnis oder Nichtbeachtung des Sicherheitskonzeptes der Hersteller durch Umgehen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen

    • infolge betrieblicher Veränderungen des technologischen Ablaufs durch zum Beispiel Produkt- beziehungsweise Anlagenerweiterung (Abweichung vom oder fehlende Einbindung in das Sicherheitskonzept des Herstellers)

    • durch nicht sicherheitsgerechte und nicht dokumentierte betriebliche schaltungs- und steuerungstechnische Veränderungen.

  • psychische Belastung durch zum Beispiel Produktionsdruck und monotone Arbeit.

Diese Gefährdungen lassen sich mit folgenden Maßnahmen verringern:

ccc_3620_84.jpg

Abb. 58 Piktogramm am Maschinenzugang mit Angabe des Wirkbereiches der Schutzmaßnahme

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Alle beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut werden, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert werden.

  • Es müssen trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Schutzzaun, Lichtschranken, bei diesen Maschinen vorhanden sein.

  • Gewährleisten Sie, dass:

    • vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich sind

    • der Gefahrbereich immer einsehbar ist

    • eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes geregelt ist

    • die gegenseitige Kommunikation besteht.

  • Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der Bedienungsanleitung des Herstellers. Berücksichtigen Sie insbesondere die Fälle:

    • Betriebsstörungen

    • Wartung

    • Instandsetzung und

    • Inspektion.

  • Lassen Sie Ihre Anlagen regelmäßig überprüfen, insbesondere auch auf die Manipulation von Schutzeinrichtungen hin und erstellen Sie bei Bedarf betriebliche Checklisten.

  • Ihre spezifischen Betriebsanweisungen müssen zum Beispiel folgende Inhalte enthalten:

    • Steuerung außer Betrieb nehmen und gegen Wiedereinschalten sichern

    • "allpolig vom Netz trennen"

    • Restenergien berücksichtigen.

  • Unterweisen Sie regelmäßig Ihre Beschäftigten auf Grundlage der Betriebsanweisung.

  • Lassen Sie Ihre Beschäftigten durch den Anlagenhersteller in sein Sicherheitskonzept einweisen.

  • Gewährleisten Sie, dass vor dem Betreten von gesicherten Bereichen gefahrbringende Bewegungen verhindert und eine Bedienung in diesen Anlagenteilen ausschließlich im Handbetrieb möglich ist. Regeln Sie eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes.

  • Die Reichweite der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen kann verständlich durch Aushänge in der Anlage dargestellt werden (zum Beispiel durch Piktogramme oder Darstellung im Anlagenschema).

  • Führen Sie Veränderungen an den Anlagen in Übereinstimmung mit dem Sicherheitskonzept des Herstellers durch und binden Sie im Bedarfsfall den Hersteller mit ein.

  • Verringern Sie die Störanfälligkeit Ihrer Anlagen durch regelmäßige Wartung und Pflege.

  • Lassen Sie schaltungs-, steuerungs- und sicherheitstechnische Veränderungen nur durch fachkundiges, unterwiesenes und beauftragtes Fachpersonal vornehmen.

  • Sorgen Sie dafür, dass insbesondere schaltungs-, steuerungs- und sicherheitstechnische Veränderungen dokumentiert und unterwiesen werden.

  • Stellen Sie durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen und Konzepte eine Verringerung der psychischen Belastungen sicher (zum Beispiel rotierender Arbeitsplatzwechsel).

3.5.2
Fertigung

Beim Betrieb von Betonsteinfertigern sind sowohl die programmgesteuerten Prozesse als auch der Formenwechsel und Instandhaltungsarbeiten mit besonderen Gefährdungen verbunden.

ccc_3620_85.jpg

Abb. 59 sicherer Zugang für Reparatur-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • Merkblatt der BG RCI T008 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Achten Sie beim Betrieb von Fertigern auf diese Gefährdungen:

  • erfasst werden von bewegten Maschinenteilen

  • erfasst werden von Einrichtungen des Betontransportes, zum Beispiel Kübelbahn

  • geklemmt werden zwischen Unterlagselementen, zum Beispiel Bretter, Bleche und Zuführungstunnel

  • verletzt werden durch handgesteuerte Bewegungen beim Formenwechsel

  • gequetscht werden durch ungesicherte Auflast bei Reparaturen oder Formenwechsel

  • Absturz bei Wartungsarbeiten oder Reinigungsarbeiten auf der Maschine

  • angefahren/geklemmt werden durch verfahrende Bodenfertiger

  • Lärm

  • Staub

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Zum sicheren Betrieb Ihrer Fertiger sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Sorgen Sie dafür, dass bewegte Maschinenteile und Einrichtungen des Betontransportes ständig durch geeignete Schutzeinrichtungen, zum Beispiel Schutzgitter, Lichtschranken, elektrische Verriegelungen gesichert sind.

  • Beim Einrichtbetrieb müssen Sie besondere Regeln festlegen und beachten, zum Beispiel unterwiesenes, erfahrenes Personal, Kommunikation sicherstellen.

  • Mindern Sie die Lärmbelastung durch zum Beispiel eine lärmarme Fertigung, zum Beispiel der Kapselung Ihres Betonsteinfertigers.

  • Verringern Sie die Staubbelastung im Bereich des Fertigers durch wirksame Entstaubungstechnik.

  • Achten Sie beim Verfahren des Bodenfertigers auf den erforderlichen Sicherheitsabstand zu feststehenden Teilen der Umgebung, zum Beispiel des Bauwerkes.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen,

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

Maßnahmen bei Reparatur, Wartung und Störungsbeseitigung

  • Gewährleisten Sie, dass diese Arbeiten nur bei ausgeschalteter und gegen Wiedereinschalten gesicherter Anlage ausgeführt werden.

  • Legen Sie bei Arbeiten im Bereich von Aufgabetrichtern fest, dass nicht nur der Fertiger sondern auch der Betontransport abgeschaltet werden muss.

  • Sorgen Sie bei der Störungsbeseitigung im Bereich des Fertiger oder des Bretttransportes für einen abgeschalteten Bretttransport.

  • Bei Arbeiten an der Hydraulik, beziehungsweise Maschine, müssen angehobene Elemente der Form zum Beispiel Stempel, Formrahmen mit Steckbolzen oder anderen vorgesehenen Einrichtungen festgesetzt werden. Berücksichtigen Sie dabei auch die Wirkung von Restenergie, zum Beispiel Hydraulikspeicher und Druckluft.

  • Treffen Sie Maßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten auf der Maschine.

  • Stellen Sie sicher, dass beim Formenwechsel geeignete Hilfsmittel wie Krane oder Gabelstapler genutzt werden.

  • Sorgen Sie bei der Zusammenarbeit Ihrer Beschäftigten für klare Absprachen bei Reparaturarbeiten und Formenwechsel.

ccc_3620_86.jpg

Abb. 60 Entstaubungstechnik im Bereich des Fertigers

3.5.3
Erhärten und Sortieren

Die Betonwaren gelangen über Hubleiter und Schiebebühne in den Erhärtungsbereich. Nach dem Erhärten der Betonwaren werden diese über die Senkleiter und den Sortierarbeitsplatz der Weiterbearbeitung zugeführt. Gefährliche Situationen ergeben sich insbesondere durch die bewegten Teile der Transportbahn am Sortierarbeitsplatz, durch schadhafte, sich verklemmende Unterlagselemente bei Arbeiten in den Leitergerüsten an hochgelegenen Stellen sowie durch die Bewegungen der Schiebebühne.

ccc_3620_87.jpg

Abb. 61 Ergonomisch gestalteter Sortierarbeitsplatz

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Betriebssicherheitsverordnung

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Achten Sie im Erhärtungs- und Sortierbereich auf folgende Gefährdungen:

  • Hub- und Senkleiter

    • Absturz bei der:

      • Beseitigung von Störungen in den Leitergerüsten an hochgelegenen Stellen, zum Beispiel beim Richten von verkanteten Unterlagselementen

      • Nutzung des Gabelwagens als "Arbeitsbühne" zur Wartung und Störungsbeseitigung in den Hub- und Senkleitern, zum Beispiel wenn sich Bretter verklemmt haben

    • verletzt werden von abstürzenden Produkten im Betrieb und bei Störungen

    • geklemmt werden durch:

      • Eingriff in die Produktöffnungen der Schutzgitter für den Produkttransport

      • unbeabsichtigte Auslösung von Produktionslichtschranken, zum Beispiel am Klinkenvorschub, Sammelgerüst

    • Angefahren werden durch die Schiebebühne bei der Störungsbeseitigung

  • Schiebebühne/Erhärtungskammer

    • angefahren oder geklemmt werden durch die Schiebebühne (insbesondere bei Handbetrieb) und den Oberwagen im Bereich der Hub- und Senkleiter sowie in den Gassen der Regale

    • Absturz

      • bei Nutzung des Oberwagens als "Arbeitsbühne" zur Störungsbeseitigung in den Regalen, zum Beispiel wenn sich Bretter verklemmt haben

      • vom Regal bei der Wartung und Störungsbeseitigung

    • Getroffen werden von herabstürzenden Unterlagselementen oder Betonwaren.

  • Sortierarbeitsplatz

    • getroffen werden von herabstürzenden Unterlagselementen oder Betonwaren

    • geklemmt werden von/zwischen Unterlagselementen, Vorschub und Betonwaren

    • Abstürzen, Umknicken beim Betreten der Unterlagselemente auf der Fördereinrichtung beim Austauschen von nicht qualitätsgerechten Betonwaren

    • physische Belastung durch langes Stehen und Heben/Tragen, Staub- und Lärmeinwirkung bei der Qualitätskontrolle

    • psychische Belastung durch monotone Arbeit.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Diese Gefährdungen lassen sich mit folgenden Maßnahmen verringern:

  • Rüsten Sie die Hub- und Senkleitern mit Arbeitsbühnen und sicheren Zugängen aus.

  • Installieren Sie an Hub- und Senkleitern Schutzeinrichtungen, die einen Absturz von Unterlagselementen und Betonwaren verhindern.

  • Beschränken Sie Öffnungen für den Produkttransport an Hub- und Senkleiter auf das produktabhängige Maß.

  • Sorgen Sie dafür, dass der Fahrbereich der Schiebebühne, die Trockenregale und die Hub- und Senkleitern durch Bereichssicherungen gesichert sind, zum Beispiel Schutzgitter, Lichtgitter und elektrische verriegelte Zugänge.

  • Lassen Sie im Bereich des Sortierplatzes die Stellen der mechanischen Gefährdungen zwischen den bewegten Teilen der Klinkenbahn und Unterlagselemente durch Verdeckungen sichern.

  • Sorgen Sie für geeignete Aufstiegshilfen auf die Transportbahn im Bereich des Sortierplatzes.

  • Stellen Sie durch arbeitsorganisatorische/technische Maßnahmen eine Verringerung der physischen und psychischen Belastungen sicher, zum Beispiel rotierender Arbeitsplatzwechsel, ergonomische Stehunterlagen, Hebehilfen am Sortierplatz, ausreichende Beleuchtung, persönliche Schutzausrüstungen gegen Lärm und Staub.

Maßnahmen bei Reparatur, Wartung und Störungsbeseitigung

  • Gewährleisten Sie, dass vor dem Betreten des Schiebebühnenbereiches die Anlage in diesem Bereich abgeschaltet und eine Bedienung ausschließlich im Handbetrieb möglich ist. Regeln Sie eine sichere Wiederaufnahme des Automatikbetriebes.

  • Sorgen Sie bei der Zusammenarbeit Ihrer Beschäftigten für klare Absprachen bei der Störungsbeseitigung und Instandhaltung.

  • Sorgen Sie dafür, dass für regelmäßig wiederkehrende Arbeiten in der Höhe sichere Zugänge und Arbeitsplätze vorhanden sind.

  • Sorgen Sie dafür, dass vor Beginn der Arbeiten im Bereich der Hub- und Senkleitern die Antriebe, die zugehörige Transportbahn und die Schiebebühne abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert sind.

ccc_3620_88.jpg

Abb. 62 Einsatz von Hebehilfen

3.5.4
Abstapeln und Paketieren

Die Steinlagen werden in automatischen Abläufen zusammengeschoben, umformiert und auf Paletten aufeinandergestapelt. In die Pakete werden oft Stapelleisten, Folien oder Netze von Hand oder maschinell eingelegt. Die einzelnen Pakete werden zur Transportsicherung umreift oder mit Folienzuschnitten und -schrumpfhauben versehen. Besondere Gefährdungen bestehen durch das nachträgliche Ändern oder Einfügen von Prozessschritten in bestehende Anlagen.

ccc_3620_89.jpg

Abb. 63 Bereichsabsicherung Umreifungsanlage

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Produktsicherungsgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

  • DGUV Vorschrift 79 und 80 "Verwendung von Flüssiggas"

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • Betriebsanleitung der Anlagenhersteller

  • DGUV-Information 213-054 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen

Achten Sie beim Betrieb der Anlagenteile auf diese Gefährdungen:

  • Mechanische Gefährdungen

    • durch bewegte Maschinenteilen beim manuellen Eingriff, zum Beispiel beim manuellen Einlegen von Leisten, Netzen, Folien

    • beim Lösen von verklemmten Unterlagselementen oder Paletten

  • Gefährdung durch ungesicherte angehobene Maschinenteile im Einrichtbetrieb, bei Störungsbeseitigungen und Reparaturen

  • Absturz bei Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsarbeiten auf der Maschine

  • Lärm

  • Staub

  • Stolpern und Stürzen beim Zugang zu Anlagenteilen, besonders bei der Störungsbeseitigung

  • Schnittverletzungen

    • an Umreifungsbändern und Stapelleisten,

    • durch Messer beim Schneiden von Netzen, Folien

  • Augen- und Schnittverletzungen durch unkontrolliert schlagende Umreifungsbändern

  • Hebe- und Tragebelastung beim manuellen Einlegen neuer Netz-, Folienrollen

  • Verbrennungs-, Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Schrumpfbrennern und Flüssiggasflaschen

  • Angefahren werden vom Gabelstapler, zum Beispiel beim Transport von Paletten, Verpackungs- und Umreifungsmaterial.

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Zum sicheren Betrieb Ihrer Abstapel- und Packtieranlagen sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Sorgen Sie dafür, dass bewegte Maschinenteile und Einrichtungen ständig durch geeignete Schutzeinrichtungen gesichert sind, zum Beispiel Schutzgitter, Lichtschranken, elektrische Verriegelungen, Schaltleisten.

  • Verwenden Sie unbeschädigte Unterlagselemente und Paletten.

  • Mindern Sie die Lärmbelastung durch zum Beispiel Kapselung von Antrieben, lärmarmen Ventile und Vibration von Maschinenteilen.

  • Verringern Sie die Staubbelastung bei der Brettreinigung durch Entstaubungstechnik.

  • Schaffen Sie sichere Zugänge und Standflächen für alle notwendigen Tätigkeiten.

  • Stellen Sie Hebehilfen für zum Beispiel das Einlegen von Umreifungs- und Verpackungsmaterialien zur Verfügung.

  • Einlegen von Umreifungs- und Verpackungsmaterialien dürfen nur mit Schutzbrille und Schutzhandschuhen erfolgen.

  • Stellen Sie geeignete und sichere Werkzeuge für den Umgang mit Umreifungs- und Verpackungsmaterialien bereit, zum Beispiel Sicherheitsmesser.

  • Sichern Sie den Bereich, in dem Folie geschrumpft wird, gegen Betreten Unbeteiligter ab.

  • Beseitigen Sie brennbare Stoffe aus dem Gefahrenbereich.

  • Verwenden Sie bei der Benutzung von Schrumpfbrennern nur sichere und geprüfte Geräte.

  • Sorgen Sie für sicheren Stand der Gasflaschen.

  • Sorgen Sie bei Brennerbetrieb für ausreichend Lüftung und verhindern Sie Gasansammlungen.

  • Setzen Sie nur ausgebildete Staplerfahrer bzw. Fahrerinnen ein.

  • Sorgen Sie für gute Wahrnehmbarkeit von Gabelstaplern, zum Beispiel Rückfahrwarneinrichtung (optisch/akustisch) und gute Sichtverhältnisse für den Fahrer bzw. Fahrerin.

  • Für den Einrichtbetrieb müssen Sie besondere Regeln schriftlich festlegen und durchsetzen, zum Beispiel unterwiesenes, erfahrenes Personal, Kommunikation.

  • Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist folgendes zu beachten:

    • bei Lärmpegel > 80 dB (A) ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten und den Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung gegen Lärm zur Verfügung zu stellen,

    • bei Lärmpegel ≥ 85 dB (A) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und Sie müssen dafür sorgen, dass das bestimmungsgemäße Tragen der persönlichen Schutzausrüstungen erfolgt.

Maßnahmen bei Reparatur, Wartung und Störungsbeseitigung

  • Gewährleisten Sie, dass diese Arbeiten nur bei ausgeschalteten und gegen Wiedereinschalten gesicherten Anlagen ausgeführt werden.

  • Bei allen Arbeiten im Bereich von Abstapel- und Packtieranlagen müssen auch die Transporteinrichtungen und benachbarte Anlagenteile abgeschaltet werden.

  • Treffen Sie Maßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten auf den Abstapel- und Packetieranlagen, zum Beispiel Einsatz von Hubarbeitsbühnen und Gabelstaplern mit Arbeitskorb.

  • Sorgen Sie bei der Zusammenarbeit Ihrer Beschäftigten für klare Absprachen bei Einricht- und Reparaturarbeiten sowie der Störungsbeseitigung.

  • Reinigen Sie die Arbeitsbereiche mit technischen Mitteln, zum Beispiel Staubsaugern.

ccc_3620_90.jpg

Abb. 64 Bereichsabsicherung mit Anmeldung für das Einlegen von Leisten

3.5.5
Abtransportieren und Lagern

Die Steinpakete werden auf automatischen Pakettransportbahnen aus dem Bereich Verpackung herausgefahren. Von der Transportbahn werden die Pakete mit Gabelstaplern oder anderen Transportsystemen abgenommen und zum Lagerplatz transportiert. Besondere Gefährdungen ergeben sich bei der Abnahme der Pakete mittels Gabelstapler sowie an Kreuzungen von Personen- und Gabelstapler-Verkehrswegen. Zusätzliche Gefahren bestehen durch Umfallen oder Lösen von Steinpaketen.

ccc_3620_91.jpg

Abb. 65 Verladung Betonsteinpalette

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 68 und 69 "Flurförderzeuge"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 1.8 "Verkehrswege"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • mechanische Gefährdung beim Betreten über Produktschleusen im Transportweg aus dem Bereich der Verpackung heraus durch bewegte Maschinenteile

  • geklemmt oder eingezogen werden an Transportbahnen

  • umstürzen mit Gabelstapler bei Abnahme des Paketes von der Transportbahn und nicht angepasster Fahrweise

  • Stolpern, Rutschen, Stürzen auf Verkehrswegen

  • Witterungseinflüsse auf Freiflächen

  • Zusammenstoß von Person mit Transportmittel beziehungsweise Fahrzeugen

  • verletzt werden durch Umkippen von Stapeln, Paketen und aus Paketen herausfallenden Steinen

  • Schnittgefährdung und Gefahr von Augenverletzungen beim Durchtrennen der unter Spannung stehenden Bandagierungen beim Umkommissionieren

  • physische Belastung, zum Beispiel durch Heben/Tragen beim Umkommissionieren

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Sichern Sie die Produktschleuse gegen Zutritt zur Umreifung, zum Beispiel durch Lichtschranken mit Multifunktion.

  • Sorgen Sie dafür, dass bewegte Maschinenteile der Ausfahrstrecke ständig durch geeignete Schutzeinrichtungen gesichert sind, zum Beispiel Schutzgitter, Lichtschranken.

  • Im Moment der Abnahme der Paletten von der Ausfahrstrecke muss diese automatisch gestoppt sein, zum Beispiel mittels Lichtschranke.

  • Sorgen Sie für ausreichend bemessene, übersichtliche, gekennzeichnete, ebene und gut ausgeleuchtete Verkehrswege und standsichere Lagerflächen.

  • Halten Sie Verkehrswege frei und sicher begeh- und befahrbar.

  • Trennen Sie Verkehrswege für Personen- und Fahrzeugverkehr, markieren Sie Fußgängerbereiche.

  • Stellen Sie einen Winterdienst im Außenbereich sicher.

  • Installieren Sie an unübersichtlichen Verkehrsstellen technische Hilfsmittel zur Verbesserung der Sicht, zum Beispiel Spiegel.

  • Setzen Sie nur ausgebildete Staplerfahrer bzw. Staplerfahrerinnen ein.

  • Sorgen Sie für gute Wahrnehmbarkeit von Gabelstaplern, zum Beispiel durch Rückfahrwarneinrichtung (optisch/akustisch) und gute Sichtverhältnisse für den Fahrer bzw. Fahrerin.

  • Sorgen Sie dafür, dass Warnkleidung getragen wird, sowohl von Ihren Beschäftigten als auch von Speditionsfahrern bzw. Speditionsfahrerinnen und anderen externen Personen.

  • Schützen Sie den Beschäftigten vor Witterungseinflüssen, zum Beispiel Gabelstapler mit Kabine, Sonnen- und Blendschutz, Wetterschutzkleidung.

  • Weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, dass Blickkontakt zwischen Fahrpersonal und Fußgänger unerlässlich ist.

  • Erstellen Sie eine Lager- und Stapelordnung.

  • Legen Sie Verkehrsregeln auf Ihren Flächen fest und setzen Sie diese auch bei Speditionsfahrern bzw. Speditionsfahrerinnen und anderen externen Personen durch.

  • Benutzen Sie beim Durchtrennen der Bandagierungen sichere Werkzeuge, zum Beispiel Sicherheitsmesser, Schutzhandschuhe und Schutzbrille.

  • Stellen Sie Hebehilfen für die Kommissionierung bereit.

  • Sichern Sie die Produkte gegen unbeabsichtigtes Abstürzen.

ccc_3620_92.jpg

Abb. 66 sicherer Transport von Fertigprodukten

3.5.6
Bretttransport

Die Bretter werden gereinigt, zum Teil mit Trennmittel benetzt, zu Brettstapeln zusammengestellt, zum Fertiger transportiert und aus den Brettstapeln wieder vereinzelt. Besondere Gefährdungen resultieren aus der Kreuzung des Transportweges der Brettstapel mit dem Verkehrsweg für Personen und Flurförderzeuge.

ccc_3620_93.jpg

Abb. 67 abgesicherter Kreuzungsbereich beim Transport von Brettstapeln

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Produktsicherheitsgesetz

  • Betriebssicherheitsverordnung

  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

ccc_3620_02.jpg"Weitere Informationen
  • DGUV Information 213-054 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen"

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • mechanische Gefährdungen durch bewegte Maschinenteile und defekte Unterlagselemente bei manuellem Eingriff

  • Staubgefährdung, zum Beispiel durch den Reinigungsvorgang, anfallenden Betonresten

  • Gefährdung durch versprühte Trennmittelaerosole

  • Lärm

  • angefahren werden durch automatisch fahrende, den Verkehrsweg kreuzende Transporteinheit für den Brettstapel

  • getroffen werden durch aus dem Transportkran abstürzende Bretter in/auf den Verkehrsweg

  • Verletzungen beim Überqueren von Schienen

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen

Zum sicheren Betrieb Ihres Bretttransportes sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Sorgen Sie dafür, dass bewegte Maschinenteile und Einrichtungen des Transportes der Unterlagselemente ständig durch geeignete Schutzeinrichtungen gesichert sind, zum Beispiel Schutzgitter, Lichtschranken, elektrische Verriegelungen und Anfahrbügel.

  • Sorgen Sie für geeignete, gesicherte und praxisgerechte Übergänge über Transporteinrichtungen der Unterlagselemente.

  • Sorgen Sie für eine wirksame Entstaubung und Erfassung von Betonresten bei der Reinigung der Unterlagselemente.

  • Verwenden Sie möglichst Trennmittel, die keine gefährlichen Eigenschaften im Sinne der Gefahrstoffverordnung besitzen. Sollte dies nicht möglich sein, sorgen Sie dafür, dass zum Beispiel:

    • der Hautkontakt mit Trennmittel vermieden wird

    • Lagermengen von Trennmitteln am Arbeitsplatz gering zu halten sind

    • Zündquellen vermieden werden (Rauchverbot) und

    • die Maßnahmen des vorsorgenden Brandschutzes getroffen werden.

  • Sorgen Sie für eine aerosolarme Benetzung der Bretter mit Trennmittel auch im Hinblick auf die Brand- und Explosionsgefahr.

  • Sichern Sie Verkehrswege unter dem Transportkran gegen abstürzende Unterlagselemente.

  • Mindern Sie die Lärmbelastung durch zum Beispiel Kapselung von Antrieben.

  • Verringern Sie die Staubbelastung, zum Beispiel durch Entstaubungstechnik.

  • Sortieren Sie beschädigte Unterlagselemente zur Vermeidung von Störungen im Transport aus.

  • Schaffen Sie einen sicheren Übergang über Schienen, zum Beispiel durch Versenken der Schienen oder Überfahrrampen.

Maßnahmen bei Reparatur, Wartung und Störungsbeseitigung

  • Gewährleisten Sie, dass diese Arbeiten nur bei ausgeschalteten und gegen Wiedereinschalten gesicherten Anlagen ausgeführt werden.

  • Bei Arbeiten im Bereich des Transportes von Unterlagselementen müssen auch die angrenzenden Maschinen und Transporteinrichtungen (Transport auf der "Trockenseite" und Einzug am Fertiger) abgeschaltet werden.

  • Treffen Sie Maßnahmen gegen Absturz bei Arbeiten auf den Maschinen des Transportes, zum Beispiel Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder Gabelstaplern mit Arbeitskorb.

  • Sorgen Sie bei der Zusammenarbeit Ihrer Beschäftigten für klare Absprachen bei Einricht- und Reparaturarbeiten sowie der Störungsbeseitigung auch mit den Personen, die den kreuzenden Verkehrsweg benutzen (Absperrung des Gefahrenbereiches).

ccc_3620_94.jpg

Abb. 68 Brettreinigung mit Absaugung

3.5.7
Veredlungsprozesse

Bei der Veredlung werden die Oberflächen der Betonsteine und -platten beschichtet, gestrahlt, gestockt, gewaschen, gespalten, getrommelt und geschliffen. Die Veredlungsprozesse können in den Umlaufanlagen integriert sein.

Erfolgen Veredlungsprozesse in separaten, meist automatisch betriebenen Anlagen, werden Pakete in Lagen vereinzelt und nach der Bearbeitung wieder zu Paketen zusammengestapelt.

Bei manuellen Arbeiten, zum Beispiel dem Zusammenstapeln veredelter Betonsteine, bestehen besondere Gefährdungen.

ccc_3620_95.jpg

Abb. 69 Zweihandbedienung einer Spaltanlage

ccc_3620_96.jpg

Abb. 70 Gekapselte Trommelanlage und Hebehilfe

ccc_3620_01.jpgRechtliche Grundlagen
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • Lastenhandhabungsverordnung

  • Gefahrstoffverordnung

ccc_3620_32.jpgGefährdungen
  • bewegte Maschinenteile bei manuellem Eingriff

  • manuelle Gefährdungen bei der Handhabung von Produkten, zum Beispiel an Trommelanlagen

  • manuelle Gefährdungen und Augenverletzungen an der Spaltmaschine beim hydraulischen Spalten

  • Schnitt- und Augenverletzungen beim Durchtrennen der unter Spannung stehenden Umreifungen und beim Abschneiden von Netzen, Folien

  • abstürzende Steine nach dem Entfernen der Umreifung bei der Zuführung zur Weiterverarbeitung, zum Beispiel Trommeln

  • Hebe- und Tragebelastung beim manuellen Einlegen neuer Umreifungs-, Netz-, Folienrollen und beim manuellen Zusammenstellen der Pakete

  • Verbrennungs-, Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit Schrumpfbrennern und Flüssiggasflaschen

  • Angefahren werden vom Gabelstapler, zum Beispiel beim Transport von Paketen, Verpackungs- und Umreifungsmaterial

  • Lärm

  • Staub

  • versprühte Aerosole der Beschichtungsmaterialien

  • Verätzungen durch Schleif- und Waschwasser

Diese Gefährdungen können Sie mit folgenden Maßnahmen reduzieren:

ccc_3620_33.jpgMaßnahmen
  • Sorgen Sie dafür, dass bewegte Maschinenteile und Einrichtungen ständig durch geeignete Schutzeinrichtungen gesichert sind, zum Beispiel Schutzgitter, Lichtschranken, elektrische Verriegelungen, Schaltleisten.

  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrille, geeignete Schutzhandschuhe (zum Beispiel nitrilgetränkte Baumwollschutzhandschuhe) und gegebenenfalls Gehörschutz zur Verfügung und sorgen Sie dafür, dass diese getragen werden.

  • Achten Sie auf eine sicherheitsgerechte Bedienung bei manuell betriebenen Betonsteinspaltmaschinen, zum Beispiel durch Zweihandschaltung.

  • Benutzen Sie beim Durchtrennen der Umreifungen sichere Werkzeuge, zum Beispiel Sicherheitsmesser, Schutzhandschuhe und Schutzbrille.

  • Prüfen Sie Betonsteinpakete auf vorhandene, sich lösende/abstürzende Steine und verhindern Sie das Herausfallen von Steinen.

  • Stellen Sie Hebehilfen bereit.

  • Sichern Sie den Bereich, in dem Folie geschrumpft wird, gegen Betreten Unbeteiligter ab.

  • Beseitigen Sie brennbare Stoffe aus dem Gefahrenbereich

  • Verwenden Sie bei der Benutzung von Schrumpfbrennern nur sichere und geprüfte Geräte.

  • Sorgen Sie für sicheren Stand der Gasflaschen.

  • Sorgen Sie bei Brennerbetrieb für ausreichende Lüftung und verhindern Sie Gasansammlungen.

  • Setzen Sie nur ausgebildete Staplerfahrer und Staplerfahrerinnen ein.

  • Sorgen Sie für gute Wahrnehmbarkeit von Gabelstaplern, zum Beispiel Rückfahrwarneinrichtung (optisch/akustisch) und gute Sichtverhältnisse für den Fahrer bzw. die Fahrerin

  • Sorgen Sie für staubarme Bearbeitungsverfahren und einen aerosolarmen Auftrag von Beschichtungen.

  • Installieren Sie wirksame Entstaubungs- und Absaugtechnik für Stäube und Aerosole.

  • Erfassen und beseitigen Sie anfallende Betonreste mit technischen Mittel, zum Beispiel Unterflurabzug.

  • Mindern Sie die Lärmbelastung durch zum Beispiel Kapselung von Antrieben und lärmarme Ventile.

Maßnahmen bei Reparatur, Wartung und Störungsbeseitigung

  • Gewährleisten Sie, dass diese Arbeiten nur bei ausgeschalteten und gegen Wiedereinschalten gesicherten Anlagen ausgeführt werden.

  • Sorgen Sie bei der Zusammenarbeit Ihrer Beschäftigten für klare Absprachen bei Einricht- und Reparaturarbeiten sowie der Störungsbeseitigung.

  • Reinigen Sie die Arbeitsbereiche mit technischen Mitteln, zum Beispiel Staubsaugern.

  • Nutzen Sie geeignete PSA gegen ätzendes Schleif- und Waschwasser.