BGHM-I 102 - Beurteilungen von Gefährdungen und Belastung Anleitungshilfe zur systematischen Vorgehensweise, sichere Schritte zum Ziel

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Setzen von Schutzzielen

In der Praxis ist immer wieder zu sehen, dass Unternehmen zunächst die vorhandenen Gefährdungen genau ermitteln und beurteilen. Danach wird jedoch ad hoc eine Maßnahme, z. B. die Einzäunung der Gefahrenquelle, festgelegt und umgesetzt. Diese rein intuitive Vorgehensweise hat zwar den Erfolg, dass das Problem schnellstmöglich aus dem Sinn kommt, häufig ist die getroffene Maßnahme aber nur bedingt zielführend.

Daher gilt:

Es ist ein klares Schutzziel festzulegen!

Ohne ein klares Schutzziel ist kein ergebnisorientiertes Arbeiten möglich. Ohne ein klares Schutzziel wird kein Bestwert erzielt. Nur mit einem klaren Schutzziel ist ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis erreichbar. Um diese Probleme zu vermeiden, wird zuerst ein Schutzziel gesetzt, danach seine Umsetzung geplant.

Ziele könnten zum Beispiel sein:

  • Verhinderung der Kontaktmöglichkeit zwischen Bohrspindeln und Arbeitskleidung, während die Maschine läuft

  • Verhinderung des Einklemmens von Fingern

  • Verhinderung ständiger Bückbewegungen

  • Verhinderung von Gefährdungen durch Transportarbeiten während des Bedienens der Maschine