DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen

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Abschnitt 3.1 - 3 Personelle Voraussetzungen
3.1 Wer sollte als Ersthelferin bzw. Ersthelfer1 ausgebildet werden?

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorge tragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht. Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern auch akute Notfälle, die durch individuelle Veranlagungen bzw. Erkrankungen entstehen, zu berücksichtigen.

Sportunterricht erteilende Lehrkräfte müssen über eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sein, jederzeit Erste Hilfe zu leisten.

ccc_3582_as_9.jpgSchulsanitätsdienst
Ausgebildete Schülerinnen und Schüler können die Erste Hilfe in der Schule unterstützen. Viele zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützen die Einrichtung von Schulsanitätsdiensten. Der Schulsanitätsdienst ersetzt jedoch keinesfalls die Gewährleistung der wirksamen Ersten Hilfe durch regelmäßig aus- und fortgebildete Lehrkräfte.

Es ist anzustreben, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Entsprechend den Empfehlungen der DGUV sollte die Aus- und Fortbildung mit einem Umfang von jeweils neun Unterrichtseinheiten und in einem zeitlichen Abstand von zwei Jahren durchgeführt werden. Auskunft dazu gibt der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem sind länderspezifische Regelungen zu berücksichtigen.

Die Aus- und Fortbildung aller Lehrkräfte einer Schule in Erster Hilfe wird in vielen Fällen nicht umsetzbar sein. Um die Anzahl der notwendigen Ersthelferinnen und Ersthelfer ermitteln zu können, sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Aus dem Zusammenspiel der in der Grafik dargestellten Faktoren ergeben sich die Anforderungen, die bei der Planung zu berücksichtigen sind. Weiterführende Hinweise finden sich in der Checkliste im Anhang 3.

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Es sollten jedoch nicht nur Lehrkräfte, sondern auch alle anderen tätigen Personen in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet werden.

ccc_3582_as_9.jpgSchulveranstaltungen
Im Genehmigungsformular für Schulveranstaltungen sollte das Thema Erste Hilfe (z. B. Material, personelle Voraussetzungen) aufgeführt sein. So können sich bereits die beantragenden Personen vorbereiten und die Schulleitungen haben bei der Genehmigung die Frage im Blick!

Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer sind in Erste Hilfe ausgebildete Personen, die z. B. bei Schülerinnen und Schülern Erste Hilfe leisten.