DGUV Information 202-059 - Erste Hilfe in Schulen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2.4 - 2.4 Wie sind die Erste-Hilfe-Einrichtungen zu kennzeichnen?

Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräten, Rettungstransportmitteln sind deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünen Grund mit weißer Umrandung (Symbol: 003 Erste Hilfe) zu kennzeichnen.

ccc_3582_as_6.jpg