DGUV Grundsatz 309-013 - Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung

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Anhang 1

Muster einer Bescheinigung zum Nachweis der Fachkunde nach dem DGUV Grundsatz 309-013

Bescheinigung
Herr/Frau
geb. am:
wohnhaft in:
hat an folgenden Schulungen nach dem DGUV Grundsatz 309-013 erfolgreich teilgenommen
Kursvom:bis:Schulungseinheiten
Die Prüfung nach dem DGUV Grundsatz 309-013 wurde bestanden.
Dies gilt als Nachweis für die notwendige Fachkunde nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung für:
  • die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition,

  • die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen für Hand-Arm-Vibrationen,

  • die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitsplätzen für Ganzkörper- Vibrationen.

Nicht zutreffende Teile ggf. streichen!
Ort/Datum:
Ausbildungsstätte/Lehrgangsträger:

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de