DGUV Information 209-088 - Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten

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Anhang 5 - Muster-Gefährdungsbeurteilung 2, Teilereinigung 2, Reinigen von Metallkleinteilen 2, Reiniger 2

Teilereinigung nach Durchführung der Substitution und Umsetzung technischer Maßnahmen (Quelle: BG ETEM)

Bitte beachten:

Die kursiv gesetzten Einträge sind Beispieltexte, die Sie für Ihren Bedarf abändern können.

Gefährdungsbeurteilung - Dokumentation nach GefStoffV
Erstellt durch:Verantwortliche Person:
Datum:
Arbeitsbereich:Teilereinigung
Tätigkeit:Reinigen von Metallkleinteilen
Beschreibung der Tätigkeiten
An dem Reinigungsplatz werden Metallkleinteile in speziellen Waschbehältern in den darin befindlichen Reiniger getaucht und gereinigt. Im Behälter befinden sich 10 Liter des Reinigers (Oberfläche ca. 0,25 m2). Der Reiniger hat einen Flammpunkt von 55/60°C. Eine Substitutionsprüfung ist erfolgt. Der Reinigungsplatz ist in einem abgetrennten Raum (Fläche: 20 m2, Höhe: 4,50 m) eingerichtet. Die Reinigungsarbeiten dauern täglich ca. 2 Stunden. Die gereinigten Teile werden zum Abtropfen und Trocknen direkt neben dem Reinigungsplatz abgelegt. Am Reinigungsbehälter und am Abdunstplatz sind wirksame Absaugungen mit Fortluft nach außen installiert. Über eine Zuluft wird das Luftdefizit im Raum ausgeglichen.
Es werden pro Schicht ca. 0,5 Liter Reiniger ergänzt.
Verwendete/freigesetzte Gefahrstoffe
BezeichnungKennzeichnung/R-SätzeMenge
KW-Reiniger:
Kohlenwasserstoffgemisch aus C9 - C 15- Aliphaten
Reizwirkung auf die Haut,
Kat. 2; H315
10 Liter im Waschbehälter
Chronisch
gewässergefährdend,
Kat. 2; H411
Beurteilung
Gefahren durch Inhalation
Es besteht keine Gefährdung durch das Einatmen der freigesetzten Dämpfe. Messungen in der Luft am Arbeitsplatz ergaben bei geschlossenen Fenstern Messwerte von 20/ 25/ 21 mg/m3(als Schichtmittelwerte; AGW = 600 mg/m3). Es sind keine weiteren emissionsmindernden Maßnahmen erforderlich.
Gefahren durch Hautkontakt
Beim Teilereinigen ist ein Hautkontakt nicht auszuschließen. Es besteht eine mittlere bis hohe Gefährdung durch Hautkontakt entsprechend TRGS 401.
Physikalisch-chemische und sonstige Gefahren
Die untere Explosionsgrenze (UEG) wird an keiner Stelle überschritten. Das wird erreicht, wenn die Grenztemperatur nicht überschritten wird.
Schutzmaßnahmen/WirksamkeitZuständigkeit (Termin)
Eine Substitutionsprüfung nach TRGS 600 ist erfolgt, eine Überprüfung erfolgt spätestens nach drei Jahren.Unternehmensleitung, Einkauf
Die lufttechnischen Maßnahmen (Absaugung am Prozessbehälter und Zuluft im Raum) wurden entsprechend den Regeln der Technik errichtet.Unternehmensleitung,
Projektleitung Herr/Frau .....
Nach Installation der Absauganlage erfolgte eine Abnahme entsprechend DIN 12599 durch den Errichter der lufttechnischen Einrichtung sowie eine Gefahrstoffmessung entsprechend TRGS 402.Unternehmensleitung,
Projektleitung Herr/Frau .....
Die jährliche Prüfung der lufttechnischen Einrichtung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 ist organisiert. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dokumentiert.Abteilung Instandhaltung,
Herr/Frau .....
Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe werden bereitgestellt und sind in der Betriebsanweisung konkret genannt.Vorgesetzte/Vorgesetzter der Abteilung Teilereinigung/Betriebsarzt/Betriebsärztin
Hautschutzpräparate werden am Händewaschplatz bereitgehalten; ein Hautschutzplan regelt die Anwendung von Hautschutz, Hautreinigung und -pflege.Vorgesetzte/Vorgesetzter der Abteilung Teilereinigung/Betriebsarzt/Betriebsärztin
Betriebsanweisung, Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung.Vorgesetzte/Vorgesetzter der Abteilung Teilereinigung/Betriebsarzt/Betriebsärztin
Einhaltung der Betriebsanweisung und des Hautschutzplan, u.a. des Ess-, Trink- und Rauchverbotes.Vorgesetzte/Vorgesetzter der Abteilung Teilereinigung/Beschäftigte
Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 24.Vorgesetzte/Vorgesetzter der Abteilung Teilereinigung/Betriebsarzt/Betriebsärztin
Angewendete Vorschriften/Literatur
DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)"
DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen"
DGUV Regel 109-010 "Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln"
DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"
Informationsmaterial der BG ETEM S 018 "Leitfaden zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes",
S 017 "Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoff-Verordnung"