Abschnitt 2.5 - 2.5 Ausgasungen aus Naturprodukten
Gasförmige, meist riechbare Stoffe, die aus Lebens- oder Futtermitteln, Pflanzen aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gärtnereien oder Bedarfsgegenständen freigesetzt werden.
Gasförmige, meist riechbare Stoffe, die aus Lebens- oder Futtermitteln, Pflanzen aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gärtnereien oder Bedarfsgegenständen freigesetzt werden.