DGUV Information 208-051 - Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Informationsbeschaffung

Vor dem Öffnen eines Frachtcontainers sind Informationen über die Art des Ladeguts und die Art seiner Stauung, eine mögliche Begasung sowie das Auftreten von Industriechemikalien zu beschaffen. Hieraus leiten sich die wesentlichen Hinweise auf mögliche Gefährdungen beim Öffnen und Entladen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ab.

Bei Betrieben, die immer wieder gleiche Waren von denselben Absendern erhalten, lässt sich die Informationsbeschaffung von vorhergehenden Fällen übertragen. Ansonsten ist die Gefährdungsbeurteilung jeweils erneut durchzuführen.

Bei der Ladungskontrolle von Frachtcontainern mit wechselnder Ware, wechselnden Absendern und Herkunftsländern besteht für die Kontrollierenden - z. B. Beschäftigte von Behörden - immer die Gefahr, mit gasförmigen Gefahrstoffen in Kontakt zu kommen. Dies ist bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Vor der Öffnung von Frachtcontainern kann daher zur Informationsbeschaffung eine Gefahrstoffmessung erforderlich werden.